Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung wird durch das geplante Apotheken-Reformgesetz erodiert, schreiben die Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung (WIV) in ihrem Statement zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Aus Sicht der Fachgruppe müssen Honorare auskömmlich gestaltet sein und eine Strukturreform dürfe nur gut begründet beginnen. Eine zeitweise Vertretung durch PTA erfordere eine verpflichtende Weiterqualifizierung.
Im ApoRG sind verschiedene strukturelle Anpassungen vorgesehen. Unter anderem die Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten mit dem Ziel, diese an die Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen. Das Vorhaben – Abkehr vom Versorgungsgedanken durch Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungsmöglichkeit zugunsten einer Mindeststundenzahl – bewerten die WIV kritisch. Der Grund: Aufgrund der fehlenden Honoraranpassung und des Fachkräftemangels würden viele Apotheken von dem Angebot Gebrauch machen. In der Folge sei eine verlässliche Versorgung an allen Standorten nicht mehr sicher.
Eine Absage erhält auch die Möglichkeit der Öffnung von öffentlichen Apotheken bei Anwesenheit von erfahrenen PTA, sofern eine telepharmazeutische Anbindung an Apothekerinnen und Apotheker im Filialverbund sichergestellt ist und die Apothekenleitung mindestens acht Stunden pro Woche persönlich anwesend ist. „Nicht umsonst war bisher die ständige Anwesenheit eines Apothekers während der Öffnungszeiten erforderlich“, so die WIV. PTA mit ihrer 2,5-jährigen Ausbildung dürfen nicht ohne Aufsicht arbeiten. Aus gutem Grund. „Die Sicherstellung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Rücksprachen mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen – all das geht nur auf Augenhöhe.“
Zeitweise Vertretung durch PTA
Allerdings sehen die WIV Potenzial in den PTA, denn der Fachkräftemangel mache es unwahrscheinlich, für die neuen Zweigapotheken ausreichend Apotheker:innen zu finden. Die WIV haben eine mögliche Lösung: PTA vor der stundenweisen Leitungsvertretung verpflichtend weiterzuqualifizieren, damit sie zeitweise diese Vertretung übernehmen können. Möglich wäre dies durch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium an einer Berufsakademie.
Drei Stunden sind zu viel
Außerdem soll die Neugründung einer Filialapotheke nicht mehr auf denselben oder einen benachbarten Kreis beziehungsweise auf dieselbe oder eine benachbarte kreisfreie Stadt beschränkt werden. Die Filiale muss allerdings in einer Entfernung liegen, die dem/der Apotheker:in innerhalb einer angemessenen Zeitspanne die Wahrnehmung seiner/ihrer persönlichen Verantwortung erlaubt. Zumutbar wäre eine Entfernung von 300 km, entsprechend drei Stunden PKW-Fahrtdauer zwischen den Standorten. Für die WIV ein No-Go. „Drei Stunden Fahr- und damit Reaktionszeit sind ohne Frage zu viel, wenn ein Patient oder z.B. ein Arzt aus einem Palliativversorgungsteam mit einem ernsten Problem in einer Apotheke ohne Apotheker Hilfe sucht.“
Die Lösung
Die Honorare auskömmlich gestalten und Strukturreformen, „die sicher diskutabel sind, nur gut begründet zu beginnen.“ Beides sei derzeit im Referentenentwurf nicht der Fall. Dazu gehöre insbesondere, die persönliche Leitung einer Apotheke durch eine/n Apotheker:in nur dann zu modifizieren, wenn klare Kriterien an Ausbildung und Abschluss des Vertreters beschrieben sind – beispielswiese die mit dem Aufbaustudium. Außerdem müssten die nötigen Folgeregelungen bedacht werden. Dazu gehört unter anderem eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Denn Stand jetzt darf ein/e PTA ohne Anwesenheit von Approbierten keine BtM abgeben.
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