Weil immer wieder gefälschte Rezepte in der Apotheke auflaufen können, heißt es wachsam sein. Fliegt die Fälschung auf, droht eine Geld- oder Haftstrafe – oder beides. So handelte sich eine Frau wegen eigenhändiger Rezeptänderung erst eine Geldstrafe und dann einen Strafbefehl ein, weil sie untertauchte.
Rezeptfälschungen sollten mit der Einführung des E-Rezepts eigentlich seltener werden. Doch für Privatrezepte gilt die Pflicht zur elektronischen Verordnung noch nicht. Wer ein Rezept fälscht und sich damit unrechtmäßig Arzneimittel beschafft oder dies versucht, begeht bekanntlich Urkundenfälschung sowie einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Je nach Schwere des Vergehens kann dafür sogar Gefängnis drohen.
In anderen Fällen kann es jedoch mit einer Geldstrafe glimpflicher ausgehen, wie ein kurioser Fall vor dem Amtsgericht Prenzlau (Brandenburg) zeigt. Zumindest vorerst. Denn weil eine Frau ihre wegen eigenhändiger Rezeptänderung verhängte Geldstrafe nicht vollständig zahlte, droht ihr nun ein Strafbefehl, heißt es in einem Zeitungsbericht.
Nach Rezeptänderung: Fälscherin taucht nach Geldstrafe unter
Die 34-Jährige hatte zwar gültige Rezepte über verschiedene Schlaf- und Schmerzmittel, da bei ihr nachweislich eine Erkrankung vorlag, wie neben ihr selbst auch der behandelnde Arzt bestätigte. Allerdings genügte ihr die verordnete Dosis und Menge der Medikamente nicht, um ihren Alltag besser bewältigen zu können, gab sie an. Also entschied sich die Frau kurzerhand für eine eigenhändige Rezeptänderung und trug eine andere Dosierung ein. Beim Versuch, die Rezepte in der Apotheke einzulösen, flog die Änderung jedoch auf.
Die Folge: Die Patientin wurde wegen Urkundenfälschung in sechs Fällen für schuldig befunden. Da es sich laut dem Gericht jedoch um ein vergleichsweise geringfügiges Vergehen handelte, wurde kein Eintrag in das Strafregister vorgenommen, sondern lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt und das Verfahren eingestellt – zumindest kurzfristig. Denn die Fälscherin zahlte im Anschluss nur einen Teil ihrer Geldstrafe – genau 200 statt der verhängten 600 Euro.
Weitere Zahlungen blieben trotz mehrfacher Aufforderungen aus. Auch einen weiteren angesetzten Gerichtstermin ließ die Frau platzen. Daher wurde nun ein Strafbefehl in Höhe von 2.100 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen.
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