Wollen Apotheken Versicherte der IKK gesund plus mit Einmalhandschuhen versorgen, müssen sie ab dem 1. August eine Genehmigung einholen.
Einmalhandschuhe – steril und unsteril – gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Genau zur Produktgruppe (PG) 19. Für diese Produktgruppe 19D ist keine Präqualifizierung mehr nötig. Doch die IKK gesund plus hat die Genehmigungsfreigrenze aufgehoben. Ab dem 1. August sind Einmalhandschuhe zulasten der IKK gesund plus generell genehmigungspflichtig.
GKV hat Pflegehilfsmittelvertrag gekündigt
Der GKV-Spitzenverband hat den Pflegehilfsmittelvertrag zwar gegenüber den Leistungserbringern gekündigt, aber nicht gegenüber dem DAV. Seit Monaten wird verhandelt. Das Ergebnis: „Nach mehreren Sitzungen zwischen DAV und GKV-SV wird keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erreichbar sein.“ Denn: „Die Vertragspartner haben keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten.“ Mehr noch: „Stattdessen bevorzugten sie einen allgemein gehaltenen Vertrag mit weitgehend analogen und zeitintensiven Prozessen.“
Der DAV hat gegenüber dem GKV die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt. Jetzt muss ein Schiedsverfahren die Sache klären. Für die Apotheken bestehe weiterhin keine Notwendigkeit, Einzelverträge mit dem GKV zu schließen. Bis zum 30. September bestehe eine vertragliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung der Pflegehilfsmittel.
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