Bei vielen Apothekenangestellten besteht Nachholbedarf in Sachen Gehalt. So liegt beispielsweise das PTA-Gehalt 670 Euro unter dem Durchschnitt, wie eine Auswertung von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zuletzt gezeigt hat. Da wundert es nicht, dass ein deutliches Plus als Tarifforderung zur Debatte steht. Auch PTA können bei den Tarifverhandlungen mitwirken.
Die Verhandlungen um neue Gehaltstarifverträge für Apothekenangestellte im Bundesgebiet sowie in Nordrhein stocken weiter. Denn bisher konnte keine Einigung zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker beziehungsweise der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter und der Apothekengewerkschaft Adexa erzielt werden. Denn während die Arbeitgeberseite zwar anerkennt, dass die Angestellten mehr verdient haben, aber zugleich keinen finanziellen Spielraum für Gehaltsanpassungen sieht, fordert die Gewerkschaft ein Plus von 10,5 Prozent. Doch wie entstehen Tarifforderungen?
Übrigens: Kommt es zu einer Einigung, können sich Angestellte unter Umständen über eine Nachzahlung freuen – allerdings nur, wenn eine rückwirkende Gültigkeit vereinbart wird.
Tarifverhandlungen: PTA können mitwirken
Wurde der bisherige Tarifvertrag gekündigt, müssen vor Beginn der Verhandlungen über neue Regelungen Tarifforderungen festgelegt werden. Letzteres erfolgt innerhalb der Gewerkschaft, da laut Gesetz nur diese mit der Arbeitgeberseite einen Tarifvertrag aushandeln kann, informiert die IG Metall: „Tarifforderungen entstehen in einem demokratischen Prozess. Hierbei entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder, wie viel oder was sie fordern und worüber sie mit dem Arbeitgeber verhandeln wollen.“ Im Anschluss werden die beschlossenen Tarifforderungen von der Tarifkommission in den Verhandlungen mit der „Gegenseite“ vorgetragen.
Auch PTA können in der Tarifkommission der Adexa mitwirken und an Tarifverhandlungen teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind Gewerkschaftsmitglied. Dies erfolgt in der Regel ehrenamtlich, es besteht jedoch Anspruch auf einen Arbeitstag bezahlte Freizeit. Wird mehr Zeit benötigt, gilt dies als unbezahlte Freizeit, heißt es Bundesrahmentarifvertrag sowie im Rahmentarifvertrag Nordrhein. In Sachsen gilt die gesamte benötigte Zeit dagegen als unbezahlte Freizeit.
Die Adexa begründet ihre Tarifforderung nach 10,5 Prozent mehr Gehalt unter anderem mit dem gestiegenen Mindestlohn, denn dieser liegt inzwischen bei 12,41 Euro, wodurch einige Apothekenangestellte – beispielsweise PKA im ersten Berufsjahr – mit ihrem aktuellen Tarifgehalt sogar knapp darunter landen. Hinzukommen die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie die Inflation, die eine Rolle spielen.
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