Reisen wird immer mehr zum Luxus, denn auch in diesem Jahr wird der Urlaub teurer. In diesen Zeiten kommt eine Finanzspritze gerade recht, doch die Chance auf Urlaubsgeld ist bei Tarifzugehörigkeit höher, wie eine Online-Befragung von Lohnspiegel.de zeigt.
Anders als beim Urlaubsentgelt handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine freiwillige Zahlung des/der Arbeitgeber:in, die zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird – sprich eine Sonderzahlung. Gleiches gilt in Sachen Weihnachtsgeld. Das bedeutet, die Zahlungen müssen separat erfolgen und dürfen in der Regel nicht dafür genutzt werden, um das Gehalt auf einen bestimmten Wert, beispielsweise auf Mindestlohn- oder Tarifniveau, anzuheben.
Die jährliche Sonderzahlung ist in § 18 Bundesrahmentarifvertrag geregelt. Bei Tarifbindung steht Angestellten eine Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes zu. Anspruch haben Mitarbeiter:innen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Die Summe muss spätestens mit dem Novembergehalt auf dem Konto sein. Die Auszahlung kann aber auch gesplittet werden, sodass sich Apotheker:innen, PTA und PKA im Sommer und zur Weihnachtszeit auf einen „Geldregen“ freuen können.
Urlaubsgeld kann aber auch ohne Tarifbindung gezahlt werden, nämlich dann, wenn die Sonderzahlung vertraglich vereinbart wurde oder als „betriebliche Übung“ gilt – also über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Jahre) regelmäßig, zum selben Zeitpunkt und in gleicher Höhe gezahlt wurde. Aber: Zahlen Arbeitgebende und teilen mit, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und der Widerruf vorbehalten wird, kann dies dem Anspruch entgegenstehen.
Ob und wann das Urlaubsgeld gekürzt werden darf, erfährst du hier.
Doch wer bekommt Urlaubsgeld?
Fast die Hälfte (46 Prozent) der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt Urlaubsgeld, wie eine Online-Befragung von Lohnspiegel.de zeigt. Außerdem wird deutlich, dass Angestellte mit Tarifbindung häufiger Urlaubsgeld erhalten als Angestellte ohne Tarifbindung – 74 Prozent beziehungsweise 36 Prozent. In den neuen Bundesländern sind die Aussichten auf Urlaubsgeld mit 34 Prozent schlechter als in Westdeutschland (48 Prozent). Unterschiede gibt es aber auch in der Höhe der Sonderzahlung – die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und bis zu 2.686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Im Einzelhandel werden in Brandenburg 1.395 Euro ausgezahlt, in Nordrhein-Westfalen sind es hingegen 1.491 Euro.
Eine aposcope-Befragung zeigte, dass rund jede/r fünfte PTA sich über Urlaubsgeld freuen darf und dadurch abseits des regulären Gehaltes ein finanzielles Extra für die Urlaubskasse erhält. Dabei haben drei Viertel der PTA Tarifbindung, wie der große PTA-Gehaltsreport gezeigt hat.
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