In einer Pressemitteilung informiert die Techniker Krankenkasse (TK) über die Zulassung ihrer Kassen-App für die Integration des E-Rezepts. Damit ist sie die erste Krankenkasse, die ihren Versicherten diese Funktion per App anbieten darf.
Die App der TK wurde laut Aussage der Kasse selbst „bereits über sechs Millionen Mal heruntergeladen“. Nun erwartet Nutzer:innen eine Erweiterung der Funktionen. Folgendes ist der Pressemitteilung der Kasse zu entnehmen: „Als erste Krankenkasse hat die Techniker Krankenkasse (TK) von der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App erhalten.“
Start der Funktion bereits im Juni
Die Kasse will ihren Versicherten die E-Rezept-Funktion schnellstmöglich anbieten. Der Start der Funktion soll bereits im Juni erfolgen. So stünde ein „weiterer volldigitaler Einlöseweg für ihre Rezepte zur Verfügung“. Als Vorteil der Funktion führt die TK an, dass die E-Rezepte durch die Versicherten jederzeit in der App selbst eingesehen werden können und so eine bessere Übersicht herrsche. Diese Möglichkeit gibt es bei der Einlösung der E-Rezepte mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte nicht. Zudem wird der „digitale Einlöseweg über die App der Gematik […] bisher [von] wenigen Patientinnen und Patienten [genutzt].“ Erwartet wird zudem eine breitere Nutzung der E-Rezept-Funktion über die Apps der Krankenkassen, da viele Versicherte bereits die App ihrer Kasse auf dem Smartphone haben.
Digital-Gesetz ebnet Weg für Zulassung von Kassen-Apps für das E-Rezept
Mit dem am 26. März 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ – kurz „Digital-Gesetz“ (DigiG) – sollen Gesundheitsdaten digitalisiert und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden. Ziel ist es, dass der Behandlungsalltag für alle beteiligten Personen, also Ärzt:innen und Patient:innen, vereinfacht wird. Dazu gehört auch die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA).
Das DigiG schafft außerdem die Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen in ihren ePA-Apps eine E-Rezept-Funktion einrichten dürfen. Auch hier ist die Nutzung der Telematikinfrastruktur für die sichere Übermittlung der Gesundheitsdaten verpflichtend. Eine Verbreitung der E-Rezepte per E-Mail oder SMS wird auch zukünftig nicht möglich sein.
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