Dass die Dosierung einen festen Platz auf der Verordnung findet, war Wunsch der Apotheker:innen. Das Ziel: die Arzneimittelsicherheit erhöhen. Ob die Vorgabe wirklich die Patientensicherheit erhöht, hat die Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) überprüft. Das Ergebnis: Die konkrete Dosierungsangabe kann die Arzneimittelsicherheit verbessern – wenn das Kürzel „Dj“ nicht wäre.
Die Angabe der Dosierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in § 2 Absatz 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mit entsprechender Ausnahme verankert: „die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat.“ Gleiches gilt für Rezepturen. Liegt ein Medikationsplan vor, genügt die Angabe „Dj“. Die Vorgabe gilt bereits seit dem 1. November 2020.
„Die Angabe der Dosierung auf Rezept war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft, um zum Beispiel Wissensdefizite der Patientinnen und Patienten zu ihrer Medikation zu reduzieren“, sagte AMK-Vorsitzender Professor Martin Schulz.
Im Herbst vergangenen Jahres befragte die AMK ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken; 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der Befragten bestätigten, dass sich durch die Dosierungsangabe die Arzneimitteltherapiesicherheit (sehr) verbessert hat. Voraussetzung: Die Dosierungsangabe muss korrekt und aktuell sein.
Medikationsfehler vermieden
Rund 78 Prozent der befragten Apotheker:innen gaben außerdem an, dass durch die Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler wie beispielsweise Über- oder Unterdosierungen sowie ein falscher Einnahmezeitpunkt erkannt werden konnten. „Apothekerinnen und Apotheker prüfen den Vermerk einer Dosierungsangabe auf Rezept sorgfältig und erkennen hierdurch Risiken, denen dann in Rücksprache mit den Verordnerinnen und Verordnern bzw. den Patientinnen und Patienten begegnet werden kann“, so Schulz.
Kürzel „Dj“ fördert AMTS nicht
Kritik üben die Befragten am Kürzel „Dj“, das schätzungsweise auf 50 Prozent (Median) der Rezepte vermerkt wird, und dass obwohl auf Nachfrage den Patient:innen ein Medikationsplan nur selten vorliegt. „Apothekerinnen und Apotheker müssen dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten, um die AMTS nicht zu gefährden.“
„Erstmals konnten wir mittels Umfrage unter Apotheken belegen, dass eine konkrete Dosierungsangabe auf Rezept die AMTS verbessern kann. Die Angabe ,Dj‘ leistet wohl keinen vergleichbaren Beitrag“, so Schulz.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wechselwirkungen: Licht und Schatten bei Apotheken-Beratung
Weil zwischen verschiedenen Medikamenten sowie zwischen Arznei-, Nahrungsergänzungs- und Lebensmitteln Wechselwirkungen möglich sind, ist die richtige Beratung das A und …
Fehlerpotenzial: Ersatzverordnung ist nicht Zuzahlungsstatus ändern
Ersatzverordnungen sollen künftig von Apotheken nicht mehr als solche gekennzeichnet werden können. Der DAV hat den Softwareanbietern empfohlen, die Funktion …
Kondom schlägt Pille: Wenig Vertrauen in hormonelle Kontrazeptiva
Pille, Kondom, Spirale, Portiokappe oder Zyklus-App: In Sachen Verhütung stehen verschiedene Methoden zur Wahl. Dabei zeigt sich: Das Kondom hat …