Seit Monatsbeginn greifen Neuerungen beim Elterngeld. Denn im Bundeshaushalt muss gespart werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten wurde daher verringert. Doch die Änderungen betreffen nicht alle Eltern. Was sich für PTA mit Kind ändert, erfährst du von uns.
Das Elterngeld soll fehlendes Einkommen ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz der Familien sichern, wenn die Kinder nach der Geburt zu Hause betreut werden und so die berufliche Tätigkeit unterbrochen werden muss. Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sollen dazu beitragen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Doch seit dem 1. April 2024 müssen sich Eltern mit einigen Änderungen auseinandersetzen. Denn dadurch haben weniger Menschen Anspruch auf Elterngeld und auch die Rahmenbedingungen haben sich mitunter verändert. Grund dafür sind die „strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers“, heißt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auch auf PTA mit Kind kommt beim Elterngeld eine Neuerung zu.
Welche Regelungen für die Elternzeit in der Apotheke gelten, erfährst du hier.
Gemeinsame Betreuung: Elterngeld nur noch einen Monat parallel
Für PTA mit Kind, die sich die Betreuung mit ihrem/ihrer Partner:in teilen, gibt es eine Neuerung beim Elterngeld, genau beim Basiselterngeld. Anspruch darauf besteht weiterhin für insgesamt 14 Monate für Mütter und Väter. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden, jedoch kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Gemeinsam können Eltern allerdings ab sofort höchstens einen Monat Basiselterngeld beziehen – wenn das Kind ab dem 1. April geboren wurde. „Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich“, informiert das BMFSFJ. Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern von Frühchen, Mehrlingen, und (Geschwister-)Kindern mit Behinderung.
Neu ist außerdem, dass für Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren wurden/werden, eine niedrigere Einkommensgrenze gilt, bis zu der Anspruch besteht. Diese sinkt von bis 300.000 Euro auf 200.000 Euro pro Jahr. „Dass der Anspruch auf Elterngeld jetzt für Gutverdiener gesenkt wird, kann man als ein Zeichen sehen, dass die Bundesregierung die staatlichen Sozialleistungen gerechter verteilen will“, zeigt sich Adexa-Bundesvorstand Andreas May mit der Änderung zufrieden. Dennoch ist es für ihn fraglich, ob nicht andere Stellschrauben, wie Steuererhöhungen für sehr hohe Einkommen sinnvoller gewesen wären.
Elterngeld für PTA mit Kind: Höhe unverändert
An der generellen Höhe des Elterngeldes ändert sich dagegen nichts, diese richtet sich weiterhin am vorherigen Einkommen. Als Mindestbetrag für das Basiselterngeld gelten 300 Euro monatlich, als Obergrenze 1.800 Euro. Den Mindestbetrag erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das ElterngeldPlus liegt unverändert zwischen 150 und maximal 900 Euro im Monat. Dieses können Mütter und Väter, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Außerdem können Eltern für bis zu vier Monate extra den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
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