Laut § 106 Gewerbeordnung können Chef:innen bestimmen, was, wann, wie und wo gearbeitet wird. Das bedeutet: Die Apothekenleitung bestimmt den Arbeitsalltag in der Apotheke und kann auch festlegen, wie sich Angestellte in bestimmten Situationen zu verhalten haben. Stichwort Verhaltenskodex. Was dabei gilt, erfährst du von uns.
Mit dem Verhaltenskodex – englisch Code of Conduct – werden Richtlinien dafür festgelegt, wie sich Angestellte verhalten sollen, und zwar nicht rechtlich, sozial und ethisch korrekt, sondern auch im Sinne der Apotheke. So sollen durch den Kodex unter anderem Diskriminierung, Korruption und Konflikte verhindert werden. Denn nicht immer stimmen die persönlichen Wertvorstellungen von Angestellten untereinander sowie mit denen der Apotheke überein. Um dennoch den Betriebsfrieden zu wahren, kommt der Verhaltenskodex ins Spiel. Die dort festgelegten Regelungen gelten verbindlich, und zwar ausnahmslos für alle Mitarbeitenden.
Verhaltenskodex: Pflicht oder Kür?
Pflicht ist ein Verhaltenskodex nicht, in § 75 Betriebsverfassungsgesetz heißt es jedoch: „Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.“ Außerdem soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit von allen Beschäftigten sichergestellt werden.
Welche genauen Regelungen aufgenommen werden sollen, entscheiden Arbeitgebende. Oftmals sind sowohl Vorgaben für die eigene Arbeit – Arbeitssicherheit, Betriebsgeheimnisse, Datenschutz – als auch für den Umgang untereinander – Gleichbehandlung, gegenseitiger Respekt, Verbot von Diskriminierung, Mobbing und Belästigung – sowie mit Dritten – Einhalten von Wettbewerbsvorgaben, Verbot von Korruption, Kontakt mit Behörden – festgelegt. Dazu ein Beispiel: Steht beispielsweise ein/e Kund:in mit einem Geschenk für dich in der Apotheke, um seine/ihre Dankbarkeit zu zeigen, oder versucht ein/e Außendienstmitarbeiter:in, durch individuelle Vergünstigungen zu überzeugen, regelt der Verhaltenskodex, wie damit umzugehen ist.
Was droht bei Verstößen?
Um die Einhaltung zu gewährleisten, muss der Verhaltenskodex allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt und sollte zudem individuell von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden unterschrieben werden. Verstoßen Beschäftigte gegen die enthaltenen Regelungen, drohen Sanktionen. Welche genau, sollte ebenfalls schriftlich festgelegt werden. Dabei sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Angemessenheit zu beachten. Entscheidend ist außerdem die Art des Verstoßes. So drohen beispielsweise bei einer Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben härtere Konsequenzen.
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