Mit Co-Analgetika – oder auch adjuvanten Analgetika – wird die Schmerztherapie unterstützt. Dabei gibt es unterschiedliche Ziele, die durch die Kombination eines Schmerzmittels mit einem Co-Analgetikum verfolgt werden. Was du dazu wissen musst, erfährst du von uns.
Bei Co-Analgetika handelt es sich um Arzneimittel, die in Kombination mit einem Analgetikum verordnet werden. Die adjuvant eingesetzten Wirkstoffe haben dabei primär eine andere Indikation. Jedoch können sie aufgrund ihrer Wirkmechanismen die Schmerztherapie unterstützen. Das Ziel ist es, entweder die schmerzlindernde Wirkung des Schmerzmittels zu verstärken oder die Nebenwirkungen der eingesetzten Schmerzmittel zu lindern. Der Einsatz von Co-Analgetika läuft bedarfsgerecht ab und kann laut dem Stufenschema zur Schmerztherapie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in jeder Therapiestufe erfolgen.
Co-Analgetika zur Verstärkung der schmerzlindernden Wirkung
Gerade bei neuropathischen Schmerzen, Knochenschmerzen und viszeralen Schmerzen wird auf den Einsatz von Co-Analgetika zurückgegriffen. Dabei zeigen bestimmte Antidepressiva eine sehr gute Wirkung bei plötzlich einschießenden neuropathischen Schmerzen. Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die analgetische Wirkung der Antidepressiva bereits in niedrigen Dosen eintritt und sich auf die Beeinflussung des Noradrenalin- und des Serotonin-Spiegels zurückführen lässt. Die Therapie wird mit einer geringen Dosis gestartet und dann langsam einschleichend gesteigert. Die antidepressive Wirkung wird mit den meist geringen Wirkstoffmengen nicht erreicht. Für den Einsatz als Co-Analgetikum sind unter anderem die Wirkstoffe Amitriptylin, Duloxetin und Clomipramin zugelassen.
Auch Antikonvulsiva wie Gabapentin oder Pregabalin können als Co-Analgetika zur Schmerzlinderung eingesetzt werden. Durch die Senkung der neuronalen Aktivität geschädigter Nerven und die Stabilisierung neuronaler Zellmembranen wird eine schmerzlindernde Wirkung erreicht. Antikonvulsiva können als Co-Analgetika zudem auch mit Antidepressiva kombiniert werden, um eine noch stärkere Besserung neuropathischer Schmerzen zu erreichen. Jedoch sollte bei Gabapentin und Pregabalin das möglicherweise bestehende Missbrauchspotential beachtet werden. Patient:innen, die bereits in der Vergangenheit Probleme mit Arzneimittelmissbrauch hatten, sollten diese Kombination nicht verordnet bekommen.
Bei Phantomschmerzen oder krampfartigen neuropathischen Schmerzen kann die Verwendung von Muskelrelaxantien als Co-Analgetika sinnvoll sein. Am beliebtesten ist hier der Wirkstoff Baclofen, der als selektiver Agonist die muskelrelaxierende Wirkung der Gamma-Aminobuttersäure imitiert. Eine direkte schmerzlindernde Wirkung weist Baclofen nicht auf, kann aber durch die Entspannung der Muskulatur zur Schmerzlinderung beitragen.
Linderung der Nebenwirkungen der Schmerztherapie
Bei der Schmerztherapie mit verschiedenen opioiden- und nicht-opioiden Analgetika kann es zu Nebenwirkungen kommen, die die Lebensqualität der Patient:innen stark einschränken. Auch hier können Co-Analgetika Abhilfe schaffen. Häufig vorkommende Nebenwirkungen sind Magen-Darm-Probleme mit Übelkeit, Sodbrennen und Verstopfung. Bei der Langzeitanwendung von nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR) wird deshalb häufig ein Protonenpumpenblocker wie Pantoprazol oder Omeprazol verordnet, um Sodbrennen oder gastrointestinale Blutungen zu verhindern. Dennoch sollte eine langfristige Anwendung von NSAR aufgrund ihres vielfältigen Nebenwirkungsprofils möglichst vermieden werden.
Die häufig bei der Schmerztherapie vorkommende Übelkeit kann beispielsweise mit Metoclopramid, Dimenhydrinat, Ondansetron oder Haloperidol gelindert werden. Beim Einsatz dieser Wirkstoffe als Co-Analgetika ist auch deren Kombination möglich, um eine ausreichende antiemetische Wirkung zu erreichen. Ein langsames Herantasten an die richtige Dosis ist hierbei von Vorteil.
Bei der Anwendung von Opioiden kommt es in vielen Fällen zu Verstopfung bei den Patient:innen. Die Einnahme eines Laxans, beispielsweise Macrogol, Lactulose, Bisacodyl oder Natrium-Picosulfat, ist hier als Co-Analgetikum möglich. Die beiden letztgenannten Wirkstoffe sind dabei jedoch immer nur so kurz wie möglich einzusetzen und nicht für eine dauerhafte Medikation geeignet. Zur langfristigen Regulierung der Stuhlfrequenz eignen sich Macrogol und Lactulose. Diese können übrigens auch während der Therapie mit Opioiden zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In diesem Fall ist auch die Verordnung auf dem Betäubungsmittelrezept möglich, auf dem das Opioid verordnet wurde.
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