Die fehlende oder falsche Arztbezeichnung ist bei E-Rezepten derzeit die größte Retaxgefahr. Nachdem einige Kassen bereits eine Friedenspflicht vereinbart haben, spricht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun ein Machtwort.
In einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Abda, die Bundesärzte- und -zahnärztekammer sowie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordert Staatssekretärin Dr. Antje Draheim die Verbände auf, das Problem zu lösen.
Gemeinsam sei es gelungen, dass das E-Rezept in der Versorgung angekommen sei. „Durchschnittlich 1,3 Millionen eingelöste E-Rezepte pro Werktag beweisen dies eindrücklich. Gleichwohl gibt es bei einer solchen Umstellung initiale Probleme, die wir gemeinsam meistern werden“, so Draheim.
Eine der Herausforderungen sei die Berufsbezeichnung der Ärztin oder des Arztes, die aktuell mittels Freitextfeld eingetragen werden könne. „Apotheken können dieses Feld bei der Einlösung eines E-Rezepts nicht mehr ändern. Die Verweigerung der Belieferung des E-Rezepts aufgrund des Fehlens oder der unvollständigen Berufsbezeichnung und die Bitte um Erstellung einer neuen Verschreibung würde zu großem zusätzlichen Aufwand bei den Arztpraxen führen. Den Apotheken droht hingegen bei Belieferung unter Umständen unverschuldet die Retaxation der betreffenden E-Rezepte.“
Um das Problem zu lösen, bitte sie um die Vereinbarung einer Friedenspflicht, um Retaxationen für solche Fälle auszuschließen. „Sofern absehbar ist, dass weitere Fallgruppen mit ähnlichem Problem auftreten, bitte ich Sie, auch diese kurzfristig in die Friedenspflicht einzubeziehen. Das gemeinsame Ziel sollte es sein, eine unverschuldete Belastung der Apotheken zu verhindern und eine unbürokratische Handhabung in den Arztpraxen zu gewährleisten. Um die Friedenspflicht zu ermöglichen, bitte ich den GKV-Spitzenverband auch auf die einzelnen Kassen zuzugehen und diese um ein pragmatisches Vorgehen zu bitten.“
Für eine dauerhafte Lösung sollen die Verbände gemeinsam einen abschließenden Katalog möglicher Berufsbezeichnungen erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Basierend auf diesem Katalog bitte ich die KBV dann das Datenfeld für die Berufsbezeichnung im E-Rezept von einem Freitextfeld in ein strukturiertes Datenfeld umzuwandeln.“
Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), freut sich über die Unterstützung: „Wir begrüßen es sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen auffordert, die Apotheken bei der Kostenerstattung nicht zu retaxieren, wenn auf den E-Rezepten die ärztliche Berufsbezeichnung falsch oder unvollständig vermerkt ist. Damit kann die Forderung des DAV nun endlich umgesetzt werden, denn wir hatten diese Forderung in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen in den vergangenen Wochen aufgestellt.“
Da Apotheken dieses Datenfeld nicht ändern können, würden bei der Abrechnung unverschuldet belastet. „Angesichts von akutem Personalmangel, dauerhaften Lieferengpässen und chronischer Unterfinanzierung sind zusätzliche Probleme bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes ein Tropfen zu viel, der das Fass in vielen Apotheken zum Überlaufen bringt.“
Der Ball liege jetzt ganz klar im Spielfeld der Krankenkassen, so Rüdinger. „Wir bitten den GKV-Spitzenverband darum, die Friedenspflicht schnellstmöglich auszusprechen und alle Krankenkassen einzubinden. Wir hätten uns als unbürokratischste Lösung das Löschen der Berufsbezeichnung vorstellen können, aber ein strukturiertes Datenfeld ist auch eine akzeptable Lösung. Da vertrauen wir auf unsere ärztlichen und zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Katalog baldmöglichst vorzulegen und abzustimmen.“
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