Während viele Kund:innen in der Apotheke auf Kartenzahlung setzen, bleiben andere dem Bargeld treu. Und so bleibt Apothekenangestellten mitunter das Thema Falschgeld nicht erspart. Von uns erfährst du, was beim Umgang mit vermeintlichen Fälschungen zu tun ist.
Der Anteil an Falschgeld ist im letzten Jahr so hoch ausgefallen wie seit Jahren nicht. Rund 56.600 gefälschte Euro-Scheine wurden 2023 von der Bundesbank aus dem Verkehr gezogen – in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro. Das Problem: Apotheken gehören zu den Hauptanlaufstellen, um die Blüten möglichst unerkannt auszugeben. Umso wichtiger ist dein geschultes Auge. Denn erkennen Apothekenangestellte die Fälschung nicht oder zu spät, droht nicht nur ein finanzieller Schaden. Denn eine Entschädigung gibt es nicht. Mehr noch: Die Weitergabe an Kund:innen kann unter Umständen sogar strafbar sein, informiert das Bundeskriminalamt (BKA).
Bargeld sorgfältig prüfen
Falschgeld ist auch in der Apotheke immer wieder Thema. Dabei sind 50- und 100- Euro-Scheine am häufigsten von Fälschungen betroffen. Doch wie können Apothekenmitarbeitende die Echtheit von Bargeld verifizieren und was gilt bei einem Verdacht auf eine Fälschung?
Bei der Prüfung von Banknoten gilt das Prinzip: fühlen, sehen, kippen. Beim Fühlen kommt es auf mehrere Merkmale an:
- Der Schein sollte sich griffig und fest anfühlen und nicht glatt und „lappig“ sein.
- Abkürzungen der Europäischen Zentralbank sollten auf der Vorderseite zu ertasten sein.
- Neben der Wertzahl und neben dem dargestellten Architekturelement sollten sich senkrechte Streifen finden, die sich leicht abheben und beim Herüberstreifen mit dem Fingernagel einen speziellen Klang erzeugen.
Und auch optisch gibt es einige Warnzeichen, an denen sich eine Fälschung von einer echten Banknote unterscheiden lässt, darunter:
- Ein Originalschein besitzt oben links auf der Vorderseite ein Durchsichtsregister. Wird der Schein gegen das Licht gehalten, ist dort passgenau die Wertzahl zu sehen.
- Das Wasserzeichen auf der Vorderseite zeigt sowohl die Wertzahl als auch das aufgedruckte Architekturelement.
- Der Sicherheitsfaden in der Mitte des Scheins zeigt im Licht betrachtet das Wort EURO sowie die Wertzahl, und zwar seitenverkehrt und seitenkorrekt dargestellt.
- Beim Kippen zeigt das jeweilige Spezialfolienelement auf der Vorderseite je nach Betrachtungswinkel und Wertsumme des Scheins entweder das Euro-Symbol, den Wert oder das Architekturelement als Hologramm.
Geprüft werden sollten stets mehrere Merkmale, und zwar mit ausreichend Zeit. Außerdem kannst du im Zweifel einen Abgleich mit anderen Banknoten durchführen.
Doch auch unechte Münzen können in Umlauf kommen. Hier lag die Zahl der Fälschungen 2023 sogar doppelt so hoch (115.900 Stück). Diese sind unter anderem anhand von Farbabweichungen, einer verschwommenen und unebenen Münzoberfläche sowie einer unregelmäßigen Randprägung zu erkennen.
Verdacht auf Falschgeld: Das ist zu tun
Bei einem Verdacht auf Falschgeld in der Apotheke rät das BKA, umgehend die Polizei zu informieren. Ähnlich wie bei einem Überfall gilt: Die eigene Sicherheit sowie die der Kolleg:innen und Kund:innen geht vor. So kannst du zwar versuchen, den/die Täter:in unauffällig bis zum Eintreffen der Beamt:innen in der Apotheke zu halten. Schöpft der/die Gegenüber jedoch Verdacht, kann es gefährlich werden. Daher ist Vorsicht geboten. Um auch im Nachgang zur Ergreifung des/der Täter:in beitragen zu können, solltest du dir zudem sein/ihr Aussehen möglichst genau einprägen und – falls vorhanden – das Autokennzeichen notieren. Bereits erhaltenes Falschgeld sollte in einem separaten Umschlag aufbewahrt werden, um mögliche Fingerabdrücke nicht zu zerstören, und anschließend an die Polizei übergeben werden.
Wird das Falschgeld erst später erkannt, muss es bei der zuständigen Behörde oder der Polizei abgegeben werden. Eine Entschädigung gibt es dafür jedoch nicht, sodass die entsprechende Summe in der Kasse fehlt.
Achtung: Wer Falschgeld in der Apotheke wissentlich an Kund:innen weitergibt, um die Blüten „loszuwerden“, kann gemäß § 147 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.
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