Informationsstrategie, E-Privatrezepte, Heimversorgung: BMG beim E-Rezept in der Pflicht
An der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes führte auch bei der ersten Konferenz der Gesundheitsminister:innen der Länder (GMK) im Jahr 2024 kein Weg vorbei. Um die dabei aufgetretenen Startschwierigkeiten schnell zu beheben, nehmen die Minister:innen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in die Pflicht und fordern unter anderem eine Informationsstrategie für Patient:innen, Verbesserungen bei der Heimversorgung und Erleichterungen für E-Privatrezepte.
„Das E-Rezept bietet für Praxen, Apotheken und Versicherte viele Vorteile bei Verschreibung, Einlösung und Abrechnung von Rezepten“, zeigen sich die Gesundheitsminister:innen von der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes begeistert. Bei der alltäglichen Umsetzung gibt es jedoch einige Stolpersteine. Daher fordern die Minister:innen insgesamt für alle Leistungserbringer mehr Unterstützung und Hilfestellung. Außerdem müssten die bisher aufgetretenen Startschwierigkeiten schnell behoben werden.
Und dazu gehört auch das Informationsdefizit bei Patient:innen. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen wesentlich stärker als bisher über Chancen und anstehende Schritte der digitalen Transformation im Gesundheitswesen – wie beispielsweise durch das E-Rezept – frühzeitig informiert werden, auch um Ängste bzw. Bedenken abzubauen“, heißt es im Beschluss. Zuletzt hatte die Landesärztekammer Hessen die Kassen kritisiert, die Versicherte nicht über die E-Rezept-Pflicht informiert hätten. Die Gesundheitsminister:innen nehmen dagegen das BMG in die Pflicht. Dieses soll eine entsprechende Informationsstrategie auf den Weg bringen – bei Bedarf mit Unterstützung der Länder.
E-Rezept für Privatversicherte: BMG soll Voraussetzungen erleichtern
Außerdem sollte es schnellstmöglich auch für Privatversicherte die Möglichkeit des E-Rezeptes geben – „um einen Gleichlauf sowohl in Praxen und Apotheken als auch für alle Versicherten zu gewährleisten.“ Bisher sei die PKV bei der Umsetzung des E-Rezeptes jedoch zu kurz gekommen. Mit Folgen. Denn dies führe dazu, dass die Privaten Krankenkassen nun aufwendig und nachträglich die Versicherten anschreiben müssen, um ein E-Rezept zu ermöglichen. Das BMG soll daher dafür Sorge tragen, schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen, die für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die GKV ermöglichen.
Verbesserungen bei der Heimversorgung
Herausforderungen ergeben sich mitunter auch bei der Versorgung von Heimbewohner:innen. So ist beispielsweise das E-Rezept per eGK in diesem Fall nicht praktikabel. Die Gesundheitsminister:innen fordern daher Nachbesserungen bei den Abläufen. So sollte es einen von der gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweges von E-Rezepten in die Apotheken geben, damit diese Patientengruppe nicht benachteiligt, sondern zügig und ohne unnötige Aufwände bei den Apotheken versorgt werde.
Hersteller sollen Funktionsfähigkeit von PVS gewährleisten
Für Arztpraxen zeigt sich zudem seit dem Start des E-Rezepts eine weitere Herausforderung: Probleme mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS). Auch hier sieht die GMK Handlungsbedarf beim BMG. Dieses solle rechtliche Regelungen prüfen, um PVS-Hersteller zu verpflichten, geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen und deren durchgehende Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
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