Die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe haben ihre Gültigkeit verloren. Rezepturen werden nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet. Die Kassen halten jedoch weiterhin an einer anteiligen Abrechnung fest. Somit sind Retaxationen vorprogrammiert. Der Hessische Apothekerverband (HAV) steht im Fall der Fälle hinter den Apotheken.
„Der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise musste ein Ende gesetzt werden,“ macht der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth klar.
Der HAV unterstützt die Apotheken in Hessen, falls es im Zuge der berechtigten Kündigung der veralteten Preislisten zur Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu Retaxationen durch die Krankenkassen kommt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Seit Jahren wurden die Preise der Hilfstaxe nicht mehr angepasst. Wohingegen jedoch die Rohstoff-, Energie- und andere Marktpreise gestiegen sind. Hinzukommt der bürokratische Aufwand bei der Rezepturherstellung. Die Rezeptur wird immer mehr zum Verlustgeschäft. Eine kostendeckende Herstellung ist beinahe unmöglich. Weil zwischen DAV und GKV-Spitzenverband keine Einigung in Bezug auf neue Preise erreicht werden konnte, hat der DAV die Reißleine gezogen und die Anlagen 1 und 2 zum 31. Dezember 2023 gekündigt.
„Der HAV steht komplett hinter dieser Entscheidung des DAV und wird seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten“, betont Seyfarth.
Nach Auffassung von DAV und HAV seien gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, wozu die Apothekerschaft ausdrücklich ermutigt werde. Erkennen Krankenkassen nur die veralteten Preislisten an, würde das mitunter sogar bedeuten, dass Apotheken selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen. „Das ist natürlich inaktzeptabel. Deshalb musste der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende gesetzt werden. Die Kündigung des DAV ist daher ein starkes und notwendiges Signal und wir werden unsere Mitglieder bei möglichen Retaxationen durch die Kassen nicht im Regen stehen lassen“, so Seyfarth.
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