Desogestrel: Minipille bleibt verschreibungspflichtig
Die Entscheidung ist eindeutig. Der Sachverständigenausschuss (SAV) für Verschreibungspflicht hat sich heute gegen einen OTC-Switch von Desogestrel ausgesprochen. Somit bleibt die Minipille rezeptpflichtig. Weitere Switches standen heute nicht auf der Agenda.
Der SAV empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 μg zur oralen Anwendung abzulehnen, heißt es im Kurzprotokoll. Auch wenn sich die Expert:innen gegen den Switch ausgesprochen haben, liegt die endgültige Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium. In der Regel folgt das BMG jedoch der Empfehlung des SAV. Eine Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung bedarf dann der Zustimmung des Bundesrats.
Chance vertan? Argumente pro Switch
Die Pille ist nicht mehr das Verhütungsmittel Nummer eins und wurde vom Kondom abgelöst. Einen möglichen Grund dafür sehen Expert:innen auch in der bestehenden Verschreibungspflicht. Denn: Laut einer Studie gab mehr als die Hälfte der Frauen im gebärfähigen Alter an, dass die mit der Verschreibungspflicht einhergehenden Probleme wie lange Wartezeiten in der Arztpraxis, Zeitmangel für das Wahrnehmen von Terminen, Aufwand für die Beschaffung von Verhütungsmitteln und Co. den Zugang zu oralen Verhütungsmitteln behindern.
Zudem sind Monopräparate nur mit Gestagenen wie die Minipille risikofreier in puncto unerwünschte Wirkungen wie beispielsweise einem Thromboserisiko. Estrogene Nebenwirkungen bleiben aus.
Die Apotheken sprechen sich für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Minipille aus. Der Hauptgrund: Frauen brauchen einen einfachen Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln. Kommt es zu einem OTC-Switch für Desogestrel 75 µg, sollten jedoch entsprechende Schulungen stattfinden, zeigen die Ergebnisse einer im „European Journal of Contraception & Reproductive Health Care“ veröffentlichten Studie.
Wirkstoffcheck Desogestrel
Desogestrel gehört zu den Gestagenen der dritten Generation und wird in der Leber durch das Cytochrom P450 (CYP3A)-Isoenzym umgewandelt, um seine Funktion ausüben zu können. Die Bioverfügbarkeit liegt bei 81 Prozent, die Halbwertszeit bei zwölf Stunden. Im Gegensatz zu anderen Gestagenen ist bei Desogestrel eine durchgehende Einnahme – sprich ohne Pillenpause – möglich. Der Einnahmezeitraum sollte immer innerhalb desselben Zwölf-Stunden-Fensters erfolgen.
Die Hauptwirkung von Desogestrel basiert auf der Hemmung der Ovulation. Hinzu kommen eine Hemmung der Uterusschleimhaut und der follikularen Entwicklung sowie eine Verdickung des Zervixschleims. Eine Spermien-Penetration bleibt dagegen aus. Der Pearl-Index von Desogestrel 75 µg wird auf 0,14 beziffert. Außerdem kann das Gestagen laut Studien dazu beitragen, die Beschwerden von Dysmenorrhoe zu lindern.
Kontraindiziert ist Desogestrel bei schweren Leberfunktionsstörungen und akuten Thromboembolien. Eine Kombination mit Johanniskraut ist zu vermeiden.
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