Dass Kinderantibiotika knapp sind, bestätigt der Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG). Dieser wurde bereits Ende April ausgerufen und ermöglicht den Import von ausländischer Ware. Gestattungen wurden beispielsweise für Amoxicillin, Amoxicillin/Clavulansäure, Azithromycin und Cefaclor erteilt. Doch ein Import ausländischer Ware scheint im Moment nicht nötig. Denn der Abverkauf liegt derzeit unter dem Einkauf, wie das BfArM informiert.
Kinderantibiotika: Einkauf über Abverkauf
„Die dem BfArM vorliegenden Daten zu Einkauf und Abverkauf oral flüssiger Antibiotika in Apotheken zeigen, dass der Einkauf, je nach Wirkstoff kurzzeitig oder auch über längere Zeiträume über dem Abverkauf liegt. Dies mündet darin, dass in Apotheken rechnerisch nicht abgegebene Arzneimittel mit Reichweiten von teilweise mehreren Wochen bis Monaten vorliegen.“
In Zahlen – errechnet aus der Differenz der Einkaufs- und Abverkaufszahlen von Oktober 2019 bis September 2023 ohne Importe: Als Bedarf wurde mit Ausnahme von Sulfamethoxazol/Trimetoprim der durchschnittliche Absatz von Oktober 2022 bis März 2023 zugrunde gelegt. Für Sulfamethoxazol/Trimetoprim lag der Abverkauf von April bis September 2023 zugrunde.
Apothekenlager sind voll
- Trimetoprim 12,4 Wochen
- Sulfamethoxazol/Trimetoprim 29,9 Wochen
- Penicillin V 12,6 Wochen
- Erythromycin 23,3 Wochen
- Clindamycin 24,6 Wochen
- Clarithromycin 42,7 Wochen
- Ciprofloxacin 18,8 Wochen
- Cefuroxim 16 Wochen
- Cefpodoxim 26,2 Wochen
- Cefixim 23,9 Wochen
- Cefadroxil 20,8 Wochen
- Cefaclor 14,7 Wochen
- Azithromycin 19,1 Wochen
- Amoxicillin/Clavulansäure 31,6 Wochen
- Amoxicillin 11,9 Wochen
Trotz der rechnerisch angehäuften Lagerbestände in den Apotheken sei die Nachfrage weiterhin groß. Dies habe zur Folge, dass die Großhändler keinen Vorrat anlegen können – auch wenn die Produktionen hochgefahren wurden. Dies erwecke den Eindruck der „nicht bedarfsgerechten Nichtverfügbarkeit“.
Produktion hochgefahren
Das BfArM liefert zudem Zahlen für die erhöhte Produktion. Diese zeigen, dass für viele Kinderantibiotika die prospektive Bedarfsdeckung über 100 Prozent liegt. Beispiele sind unter anderem Sulfamethoxazol/Trimetoprim, Erythromycin, Clarithromycin, Cefixim sowie Amoxicillin/Clavulansäure Cefaclor. „Die dem BfArM nach § 52b Abs. 3e AMG übermittelten Produktionsdaten für Antibiotikasäfte, welche auf der Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024 geführt sind, zeigen, dass die Produktion durch die pharmazeutischen Unternehmen deutlich erhöht wurde.“
„Bei den Wirkstoffen Amoxicillin und Penicillin V liegt die prospektive Bedarfsdeckung gemäß den dem BfArM vorliegenden Produktionsdaten nach […] bei knapp unter 50 Prozent.“ Daher sei der Appell der Ärzteschaft zum strengen leitliniengetreuen und maßvollen Einsatz von Antibiotika weiterhin gültig.
Engpässe dennoch möglich
Ganz ausschließen kann das BfArM Engpässe dennoch nicht. Regionale Unterschiede seien für alle Antibiotikasäfte in allen zugelassenen Wirkstoffstärken oder Packungsgrößen möglich. „Allerdings wurden die Produktionszahlen im Vergleich zur Vorjahresperiode deutlich erhöht, was gemäß den aktuell vorliegenden Daten von einer substanziell verbesserten und damit robusteren Gesamtversorgungssituation zeugt.“
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