Digitale Impfzertifikate waren während der Corona-Pandemie praktisch unverzichtbar und die Nachfrage in den Apotheken hoch. Inzwischen wurden die Corona-Regelungen jedoch aufgehoben. Zum 31. Dezember ist daher Schluss mit den digitalen Impfzertifikaten.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2021/953 über digitale Covid-Impfzertifikate im Sommer 2021 gab es in den Apotheken einen regelrechten Run auf die Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten. Denn diese dienten als Nachweis für Reisen, den Zugang zu Veranstaltungen und Co. Mit dem Ende der Pandemie-Lage ist die Verordnung jedoch zum 30. Juni dieses Jahres ausgelaufen.
Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Informationsschreiben erklärt, gilt seitdem ein EU-weiter Übergangsbetrieb zum internationalen Austausch und zur Prüfung von Covid-Zertifikaten. Dieser endet jedoch zum Jahresende, sodass die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten nur noch bis 31. Dezember möglich ist. Denn es stehe derzeit kein internationales System mit vergleichbaren Funktionalitäten und vergleichbarer Reichweite bereit.
Digitale Impfzertifikate nur noch bis 31. Dezember
Apotheken können noch bis zum 31. Dezember digitale Impfzertifikate ausstellen, diese auf ihre Gültigkeit prüfen sowie gesperrte Zertifikate prüfen – allerdings ohne Vergütung beziehungsweise nur noch für Selbstzahlende. Ab dem 1. Januar wird die entsprechend genutzte Schnittstelle zum Robert Koch-Institut nicht mehr zur Verfügung stehen und darauf basierende Softwarelösungen nicht mehr funktionsfähig sein.
Die eigens für das Hinterlegen von digitalen Impfzertifikaten entwickelte CovPass-App wird laut BMG auf Kernfunktionen reduziert und in einen sogenannten Wallet-Modus versetzt, um bereits hinterlegte Zertifikate zu bewahren. Diese bleiben somit auf dem Mobilgerät gespeichert und können abgerufen sowie exportiert werden. Eine Erneuerung nach Ablauf der technischen Gültigkeit ist jedoch nicht möglich.
Für Reisen sollte laut BMG bei entsprechenden Nachweispflichten wieder das gelbe Impfbuch genutzt werden.
Bürger:innen sollten ihre ausgestellten digitalen Impfzertifikate jedoch für eventuelle zukünftige Anwendungsbereiche gut aufbewahren. So werde derzeit geprüft, ob durch die „Nutzung der elektronischen Patientenakte ein dauerhaftes System zur digitalen Impfdokumentation und zur Nachweisführung erreicht werden kann.“
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