Beim E-Rezept läuft noch längst nicht alles rund. Während Apotheken längst E-Rezept-ready sein müssen, haben die Praxen noch Nachholbedarf. Um Tempo in die flächendeckende Einführung der elektronischen Verordnung zu bringen, erklärt die Gematik den 10. Oktober zum Aktionstag des E-Rezeptes.
Die Gematik ruft Zahn- und Arztpraxen sowie Krankenhäuser dazu auf, am 10. Oktober das E-Rezept im Rahmen der regulären Versorgung zu nutzen. Ziel des Aktionstages ist es, möglichst viele Praxen zu ermutigen, sich mit dem E-Rezept zu beschäftigen und damit zu beginnen, dauerhaft auf das E-Rezept umzustellen, teilt die Gematik mit.
Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept für die Praxen für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend werden. Weil sich aber noch längst nicht alle Praxen damit vertraut gemacht haben, steht eine Anleitung mit Test-E-Rezept zur Verfügung. Praxen, die bereits E-Rezepte ausstellen, sollen – wenn möglich – alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für GKV-Patient:innen elektronisch verordnen.
„Der Aktionstag soll nun dazu dienen, noch mehr Sicherheit im Umgang mit der neuen digitalen Verordnung vor der verbindlichen Einführung zu schaffen und richtet sich deshalb vor allem an (Zahn-)Ärzt:innen, Medizinische Fachangestellte (MFA), Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und auch an ihre Patientinnen und Patienten“, so die Gematik.
Seit dem 1. Juli können Versicherte das E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Seit der Möglichkeit des dritten Einlöseweges neben ausgedrucktem Token und E-Rezept-App hat die Zahl der elektronischen Verordnungen zugenommen. Allein im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte pro Woche eingelöst.
Auf der eGK gespeichert ist die Verordnung nicht. Die Arztpraxis erstellt das E-Rezept und lädt es in die Telematikinfrastruktur – möglich ist dies auch im Rahmen der Videosprechstunde. Der/die Patient:in geht in die Apotheke, legt die eGK vor. Diese wird eingescannt und das pharmazeutische Personal kann auf das E-Rezept – auf dem E-Rezept-Server – zugreifen und die Verordnung beliefern. Eine PIN wird nicht benötigt.
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