Wollen PTA in der Apotheke ohne Aufsicht arbeiten, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Stichworte Berufserfahrung, Zuverlässigkeit – und Fortbildungen. Was du zum Fortbildungszertifikat für PTA wissen musst, erfährst du von uns.
Arbeiten „unter Verantwortung“ statt „unter Aufsicht“ – die Anfang des Jahres in Kraft getretene PTA-Reform macht es möglich. PTA können demnach für einige pharmazeutische Tätigkeiten von der Aufsichtspflicht befreit werden. Voraussetzungen dafür sind neben einer schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung über Art und Umfang der Aufgaben
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Vollzeit oder in entsprechendem Umfang in Teilzeit,
- eine mindestens mit der Gesamtnote „gut” bestandene Prüfung (andernfalls braucht es fünf Jahre Berufserfahrung),
- eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, während derer sich die Apothekenleitung vergewissert hat, dass die Arbeiten ohne Aufsicht zuverlässig erfüllt werden.
Hinzukommt, dass PTA, die ohne Aufsicht arbeiten möchten, regelmäßige Fortbildungen absolvieren und diese durch ein gültiges Zertifikat einer Apothekerkammer nachweisen müssen. Doch welche Voraussetzungen gelten für PTA beim Fortbildungszertifikat?
Fortbildungszertifikat: 100 Punkte für PTA Pflicht
Die genauen Richtlinien für den Erwerb des Fortbildungszertifikates legt die jeweilige Apothekerkammer unter Bezugnahme auf das im Bundesland gültige Heilberufsgesetz fest, daher kann es zu Abweichungen kommen. Fest steht jedoch: „Um ein Fortbildungszertifikat bei einer Apothekerkammer beantragen zu können, müssen über einen Zeitraum von 36 Monaten Fortbildungspunkte gesammelt werden“, stellt das Institut für Wissen in der Wirtschaft klar. Für PTA und anderes pharmazeutisches Personal mit Ausnahme von Apotheker:innen gilt dabei eine Mindestpunktezahl von 100.
Die Punkte gibt es in verschiedenen Kategorien, darunter
- Seminare, Praktika, wissenschaftliche Exkursionen, Online-Fortbildungen, Qualitätszirkel und Co. (von der Kammer akkreditiert): 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten, höchstens 8 Punkte pro Tag
- Kongresse (von der Kammer akkreditiert): 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten, höchstens 8 Punkte pro Tag
- Live-Vorträge mit Diskussionen (von der Kammer akkreditiert): 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten, höchstens 8 Punkte pro Tag
- eigene Autorenschaft in Fachzeitschriften/Fachbüchern: Punkte in Abhängigkeit von der Zahl der Druckseiten, Buchbeiträge 15 Fortbildungspunkte
- Nebenberufliche Lehrtätigkeit an einer PTA -Schule: 1 Fortbildungspunkt pro Unterrichtseinheit, maximal 20 Punkte pro Jahr
- Fortbildungsmaßnahmen für das eigenständige Lernen mit Lernerfolgskontrolle, wie Fortbildungsartikel, Lernvideo, Webcast, Audio-Fortbildung (von der Kammer akkreditiert): 1 Fortbildungspunkt pro 45 Minuten Bearbeitungszeit bei bestandener Lernerfolgskontrolle
- Innerbetriebliche Fortbildung: 1 Fortbildungspunkt je 45 Minuten
- Selbststudium, unter anderem über Videos, Fachartikel: 1 Fortbildungspunkt je 45 Minuten
- Ersthelferkurs: 1 Fortbildungspunkt je 45 Minuten für die Teilnahme an der Qualifikation zum/zur Ersthelfer:in
Achtung: Für Punkte aus Selbststudium und innerbetrieblichen Fortbildungen gelten je nach Kammer unterschiedliche Obergrenzen. Weitere Punkte müssen über mindestens zwei andere Fortbildungsmaßnahmen gesammelt werden.
36 Monate gültig
Um auf Basis der erreichten Punkte ein Fortbildungszertifikat zu erhalten, ist meist ein Antrag bei der zuständigen Kammer notwendig. Diesem müssen die entsprechenden Nachweise für die absolvierten Fortbildungsmaßnahmen – Teilnahmebescheinigungen – in Kopie beigefügt werden. Außerdem ist ein Dokumentationsbogen zu den jeweiligen Maßnahmen mit Datum, Thema, Veranstalter, Punkten und Kategorie auszufüllen.
Stellt die Kammer das gewünschte Fortbildungszertifikat aus, ist dieses 36 Monate gültig – beginnend ab dem Tag, an dem der letzte Fortbildungsnachweis eingereicht wurde. In einigen Kammerbezirken ist das Zertifikat kostenfrei, in anderen fallen dagegen Gebühren an.
Übrigens: Während der Gültigkeitsdauer des Fortbildungszertifikats müssen bereits die Punkte für das neue Zertifikat gesammelt werden. Dieses kann in der Regel frühestens vier Wochen vor Ablauf des aktuellen Zertifikats beantragt werden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
BisoASS: ASS und Bisoprolol als Single Pill
Mit BisoASS bringt Apontis Pharma Acetylsalicylsäure und Bisoprolol als Single Pill auf den Markt. Die Fixkombi kommt in zwei verschiedenen …
Ab 2025: KadeFlora Milchsäurebakterien als Vaginalkapseln
Falsche Hygiene, Stress, Infektionen, Hormonschwankungen oder Arzneimittel: Verschiedene Faktoren können dazu beitragen, die Vaginalflora aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ist …
Weihnachtsgeld: Nur rund die Hälfte bleibt übrig
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten bekommen in diesem Jahr Weihnachtsgeld, und zwar im Schnitt rund 3.000 Euro, wie Zahlen des …