Wenn die Briefmarke teurer ist als der Wert der Retaxation, kann sich die Frage nach dem Sinn dahinter stellen. Kein Wunder, dass immer wieder Bagatellgrenzen bei Retaxationen gefordert werden. Die AOK Baden-Württemberg hat im Arzneiversorgungsvertrag einen Mindestwert verankert.
Zwölf Monate nach Rechnungsstellung hat die AOK Baden-Württemberg Zeit, die Apotheken zu retaxieren. Allerdings ist dabei die Anlage 4 zu § 17 Absatz 1 Arzneiversorgungsvertrag zu beachten. Denn die Kasse und der Landesapothekerverband (LAV) haben einen Mindestbetrag je Retaxationsvorgang festgelegt und der liegt bei 25,00 Euro. „Hierbei sind Rabatte und Zuzahlungen vorher abzuziehen. Der Mindestbetrag gilt sowohl für Forderungen der Krankenkassen an die Apotheken als auch umgekehrt“, heißt es.
Die Anlage kann von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Oliver Hildebrandt, Inhaber der Apotheke im Ärztehaus in Limbach-Oberfrohna, hat nach zehn Monaten eine Bagatell-Retax von einer anderen Kasse kassiert – in Höhe von 0,29 Euro. „Allein der Brief kostet doch schon 0,85 Euro Porto“, so der Apotheker.
Für Hildebrandt bedeutet das, es werden ihm 0,29 Euro vom Abrechnungsbetrag für das im September belieferte ASS-Rezept abgezogen. „Ich frage mich ernsthaft, wo da die Effizienzreserven sind. Allein das Porto kostet schon 0,85 Euro, hinzu kommen Personalkosten und die Verschwendung von weiteren Ressourcen. In meinen Augen reine Idiotie“, so der Apotheker. Er fordert deshalb Bagatellgrenzen für Retaxierungen.
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