Seit 1. Juli ist das Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich. Noch unterstützen nicht alle Softwarehäuser die Funktion. Es ist also Geduld gefragt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt auf die Apotheken und empfiehlt den Praxen, erst „nach und nach damit zu beginnen, das E-Rezept zu testen, sobald das Einlesen der eGK in Apotheken möglich sei.“
Ein E-Rezept kann auf verschiedenen Wegen ausgestellt werden – als Papierausdruck mit Rezeptcode, in der E-Rezept-App und auf der eGK. Zur letzteren Option stellt die KBV in den Praxisnachrichten klar: „Erst müssen die Apotheken startklar sein – Einlösen von eRezepten per eGK vielfach noch nicht sofort möglich.“
„Mit dem bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts ab 1. Juli wird das Einlösen der Verordnung per Versichertenkarte vielfach noch nicht möglich sein“, mahnt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Die Apotheken müssten zunächst ihre Softwaresysteme anpassen und mit Kartenterminals ausgestattet werden.
„Wichtig sei jetzt, dass die Apotheken die notwendige Technik hätten“, so die KBV. Kann die Verordnung aufgrund technischer Hürden in der Apotheke nicht beleifert werden, würden die Patient:innen zurück in die Praxis gehen und es muss ein Papierausdruck mit Rezeptcode ausgestellt werden.
Kurz vor der Einführung des E-Rezeptes per eGK haben viele Apotheken-Softwaresysteme mitgeteilt, die Bearbeitung über aktuelle Updates zu unterstützen. Expert:innen gehen davon aus, dass in wenigen Wochen alle Softwarehäuser den Übertragungsweg der eGK ermöglichen werden.
Die KBV hatte sich dafür eingesetzt, dass E-Rezepte mit der eGK einlöst werden können, aber an einem stufenweisen Rollout des E-Rezeptes festgehalten und sich gegen die verbindliche Einführung des elektronischen Rezeptes ab dem 1. Januar 2024 ausgesprochen.
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