Das rosa Papier-Rezept soll nach und nach Vergangenheit werden. Sein Nachfolger: das E-Rezept. Mit dem 1. Juli gibt es einen neuen Einlöseweg über die Versichertenkarte. Sechs Fragen und Antworten.
Antibiotika, Blutdrucksenker, Schilddrüsentabletten: Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es auf Rezept. Doch künftig soll es nicht mehr die rosa Muster-16-Verordnung sein, die gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis ausgestellt bekommen. Sondern ein digitaler Code – das E-Rezept.
Die ersten Schritte der Einführung sind bereits gemacht. Nun kommt ein weiterer dazu: Versicherte können E-Rezepte vom 1. Juli an auch über ihre Krankenkassenkarte einlösen. Das sollten Sie dazu wissen:
Was ist das E-Rezept überhaupt?
„Das E-Rezept ist ein elektronisches Rezept, das für gesetzlich Versicherte das rosa Kassenrezept ersetzt“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Dieser digitale Code kann vom 1. Juli an auch auf der Versichertenkarte hinterlegt und so in der Apotheke eingelöst werden. „Die elektronische Gesundheitskarte wird ins Lesegerät gesteckt und dadurch das E-Rezept vom Server geholt“, sagt Anke Rüdinger, Apothekerin und Leiterin des „Digital Hub“ der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda).
Vorausgesetzt natürlich, die jeweilige Arztpraxis ist technisch in der Lage, den Code für das E-Rezept auf der Versichertenkarte zu hinterlegen. Auch die Software der Apotheke muss entsprechend aktualisiert sein.
Wichtig zu wissen: Es gibt bereits zwei Wege, E-Rezepte einzulösen. Versicherte können die E-Rezept-App nutzen oder den digitalen Code in der Arztpraxis als Papierausdruck bekommen.
Wird denn nun beim nächsten Arztbesuch das Rezept auf jeden Fall auf meiner Versichertenkarte hinterlegt?
Es ist gut möglich, dass Sie weiterhin rosa Papier-Rezepte bekommen. „Das E-Rezept wird sicherlich jetzt auch ab Juli noch nicht flächendeckend für alle Menschen zur Verfügung stehen“, sagt Sabine Wolter.
Denn längst nicht jede Arztpraxis ist bereits technisch in der Lage, E-Rezepte auszustellen. Und bislang sind die Praxen auch nicht verpflichtet, das zu tun. Geplant ist allerdings, dass Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Januar 2024 nur noch E-Rezepte herausgeben.
Kann es passieren, dass die Technik in der Apotheke hakt?
Die Apotheken sind technisch besser aufgestellt als die Arztpraxen, so die Einschätzung von Anke Rüdinger. Hintergrund: Sie müssen es Versicherten schon seit September 2022 ermöglichen, E-Rezepte einzulösen. Für den Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte sollen laut Rüdinger rund 80 Prozent der Apotheken zum 1. Juli startklar sein.
Ein Einlöseweg, den es bereits gibt, ist die E-Rezept-App. Wie richte ich sie ein?
Eins vorab: „Bei der E-Rezept-App ist die Datensicherheit besonders wichtig“, sagt Sabine Wolter. „Das hat zur Folge, dass die Anmeldung und Registrierung etwas komplexer sind.“
Um die App „Das E-Rezept“ nutzen zu können, brauchen Versicherte erst einmal eine NFC-fähige Gesundheitskarte. Die erkennt man am Kontaktlos-Logo und an der sogenannten sechsstelligen CAN-Nummer unter den Deutschlandfarben. Wer noch keine NFC-fähige Karte hat, kann sie bei der Krankenkasse anfordern.
Auch das Smartphone, auf dem man die App einrichten möchte, muss NFC-fähig sein. Laut der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, sollte als Betriebssystem mindestens iOS 15 bzw. Android 7 vorliegen.
Außerdem brauchen Versicherte eine PIN, um die App nutzen zu können. „Die PIN bekommen Sie allerdings nicht automatisch mit Ihrer Gesundheitskarte per Post, sondern die müssen Sie bei der Krankenkasse anfordern“, sagt Wolter, die bei der Verbraucherzentrale Referentin für das Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt ist.
Ehe sie die PIN erhalten, müssen sich Versicherte bei ihrer Krankenversicherung authentifizieren. Das geht laut Wolter über das sogenannte Postident-Verfahren in Postfilialen oder vor Ort in einer Filiale der Krankenkasse. Erst wenn diese Schritte gegangen, diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Versicherte E-Rezepte in der App hinterlegen lassen.
Und was ist mit dem Papierausdruck?
Die Einrichtung der App ist komplex, was so einige davon abhalten dürfte, sie zu nutzen. Der hauptsächliche Einlöseweg des E-Rezepts war daher laut Apothekerin Rüdinger bislang ein Ausdruck des digitalen Codes – „auch wenn das nicht im Sinne des Erfinders ist“.
Der ausgedruckte Code ist also ein Behelfskonstrukt. Gut möglich, dass er mit dem Einlöseweg über die Versichertenkarte seltener wird.
Welche Vorteile kann mir das E-Rezept bringen?
Ein bisheriges Problem: Der/die Apotheker:in bemerkt, dass auf dem rosa Rezept die Unterschrift des/der Ärzt:in fehlt. Die Verordnung muss noch einmal zurück in die Arztpraxis, weil sie so nicht eingelöst werden kann.
Situationen wie diese sollen mit dem E-Rezept nicht mehr passieren. „Künftig sollen nur noch korrekt ausgestellte Verordnungen die Arztpraxis verlassen“, sagt Anke Rüdinger.
Insbesondere durch die Nutzung der App sollen Versicherte Zeit und Wege sparen können. Zum Beispiel dann, wenn sie ein Medikament regelmäßig benötigen und im aktuellen Quartal bereits in der Praxis waren. „Dann können Sie ein Rezept in der Arztpraxis anfordern und bekommen es über die App auf elektronischem Wege übermittelt“, sagt Anke Rüdinger.
Weitere Funktionen der App: Man kann in Apotheken anfragen, ob das Medikament vorrätig ist. Und es gibt eine Familienfunktion, mit der zum Beispiel Eltern in der App Profile für ihre Kinder anlegen und deren Rezepte verwalten können. Eine Funktion, die auch pflegenden Angehörigen helfen soll.
Übrigens: Für Privatversicherte gibt es noch kein E-Rezept. Laut dem PKV-Verband arbeiten die privaten Krankenversicherungen aber daran, dass auch für sie das Papierrezept durch eine digitale Lösung ersetzt wird.
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