Risiken und Nebenwirkungen: „ … fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit gut drei Jahrzehnten ist der Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Doch noch in diesem Jahr könnte eine Anpassung verpflichtend sein.
§ 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz gibt den bekannten Satz aus der Werbung vor. Doch über das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) ist eine Anpassung vorgesehen – weg vom generischen Maskulinum – zumindest, wenn es um die Ärzt:innen geht. „Durch die Änderung soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“, heißt es im Entwurf zum ALBVVG.
Vorgesehen ist folgende Änderung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“
Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Die Umstellungskosten sollten jedoch gering sein, heißt es.
„ … fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“: Kritik von der Abda
Die Abda hatte die Anpassung in ihrer Stellungnahme zum ALBVVG kritisiert und hielt die Formulierung für änderungsbedürftig. Der Grund: Zu Risiken und Nebenwirkungen könne in der Apotheke keine beliebige Person angesprochen werden – entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde. Der Vorschlag der Standesvertretung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“
Zwar hat der Bundestag das ALBVV bereits beschlossen, doch am 7. Juli berät noch der Bundesrat darüber. Somit könnte die Anpassung im HWG noch in diesem Jahr verbindlich sein.
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