Assistierte Telemedizin in Apotheken
Der Gesundheitsminister drückt in puncto Digitalisierung auf die Tube, das zeigt der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz; DigiG)“. Ein Punkt sind Videosprechstunden, und zwar in der Apotheke als assistierte Telemedizin.
Die Telemedizin soll ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. „Insbesondere Videosprechstunden sollen noch breiter eingesetzt und leichter genutzt werden können“, heißt es im Entwurf. Bislang waren diese auf 30 Prozent der Arbeitszeit von Mediziner:innen begrenzt, doch damit soll Schluss sein. Mehr noch: Es soll ein neuer Leistungsanspruch für Versicherte auf „assistierte Telemedizin in Apotheken“ eingeführt werden.
Diese Leistungen umfassen laut Entwurf insbesondere Maßnahmen der Apotheken bei
- der Beratung zu ambulanten telemedizinischen Leistungen
- der Anleitung zu der Inanspruchnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen
- der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung anlässlich einer ärztlichen telemedizinischen Leistung
Details und Vorgaben zu den räumlichen und technischen Voraussetzungen der Apotheken, zur Durchführung der Maßnahmen, zur Vergütung und zur Abrechnung sollen die Verbände mit dem GKV-Spitzenverband regeln. Ein Jahr haben die Parteien Zeit, sich auf die Punkte zu einigen – verstreicht die Frist, soll die Schiedsstelle entscheiden. Außerdem soll der GKV-Spitzenverband das BMG einmal im Jahr über den Stand der Versorgung mit Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken informieren.
Auch die Kosten thematisiert das BMG. Auf die Kassen soll eine Beratungspauschale von 20 Euro für assistierte Telemedizin zukommen. Das BMG geht von 300.000 Beratungen in 2026 aus, dabei würden Kosten in Höhe von sechs Millionen Euro für die Krankenkassen entstehen. Für 2027 rechnet das BMG mit 400.000 Beratungen und im Jahr darauf schon mit 500.000 Beratungen, also acht beziehungsweise zehn Millionen Euro Erfüllungsaufwand.
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