Die Abgabe und Abrechnung von Hilfsmitteln hat immer wieder Retax-Potenzial, beispielsweise beim Rezeptdruck – was gilt: PZN, Hilfsmittelnummer oder Sonderkennzeichen?
Die Vorgaben zum Rezeptdruck sind in der Technischen Anlage 1 geregelt. Unter Punkt 2 sind die Sonderkennzeichen für Hilfsmittel zu finden.
PZN vergeben
Hat ein Hilfsmittel eine PZN, wird diese auch auf das Rezept gedruckt.
Keine PZN vergeben
Gibt es für das Hilfsmittel keine PZN, wird die vergebene zehnstellige Hilfsmittelpositionsnummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis aufgetragen.
Weder PZN noch HiMi-Nummer vergeben
Hat ein Hilfsmittel weder eine PZN noch eine Hilfsmittelnummer, wird das Sonderkennzeichen 09999028 aufgedruckt, wenn der Regelsteuersatz gilt oder das Sonderkennzeichen 02567722, wenn der ermäßigte Steuersatz gilt. Bei von der Steuer befreiten Hilfsmitteln ist die 06460760 aufzutragen.
Achtung, Hilfsmittel können nach den Verträgen § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Verwendung der zehnstelligen Hilfsmittelnummer abgerechnet werden. Bei Gruppenverträgen nach § 300 SGB V findet die PZN Anwendung. Vorsicht, Milchpumpe: Bei der Erstverordnung werden in der Regel Mietgebühr und Zubehör auf einem Rezept abgerechnet. Hier besteht die Gefahr einer Mischverordnung, wenn nicht beide Positionen mit der Hilfsmittelnummer abgerechnet werden. Vorausgesetzt, das Zubehörset muss nach § 302 SGB V abgerechnet werden.
Hilfsmittel für parenterale Zubereitungen
Wird ein Hilfsmittel, das im Zusammenhang mit einer individuell hergestellten parenteralen Lösung abgegeben wurde, abgerechnet, und es wurde weder eine PZN noch eine 10-stellige HiMi-Nummer vergeben, kommt das Sonderkennzeichen 02566958 zum Einsatz. Achtung, das Sonderkennzeichen darf nur verwendet werden, sofern in den Verträgen nach § 127 Absatz 1 SGB V keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind.
Mietgebühren
Mietgebühren für Hilfsmittel werden über das Sonderkennzeichen 09999063 abgerechnet.
Im Feld „Faktor“ ist die Zahl der abzurechnenden Zeiteinheiten, im Feld „Taxe“ der Gesamtbetrag der Mietgebühren anzugeben.
Hilfsmittel: Was muss sonst noch beachtet werden?
- Ist ein Hilfsmittel verordnet, muss Ziffer „7“ (Hilfsmittel) markiert sein. Vergisst der/die Ärzt:in den Vermerk und heilt die Apotheke den Malus nicht, droht eine Retaxation.
- Hilfsmittel und Arzneimittel dürfen nicht auf ein und demselben Rezept verordnet werden.
- Laut § 7 Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind Ärzt:innen zur Angabe der Diagnose verpflichtet. Ist keine Diagnose angegeben, ist die Apotheke zur Heilung berechtigt. Allerdings bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Verordnung einer erneuten Arztunterschrift inklusive Datumsangabe.
- Hilfsmittelrezepte müssen innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellen der Verordnung beliefert werden.
- Patient:innen müssen den Empfang des Hilfsmittels auf der Rückseite der Verordnung mit Datum und Unterschrift quittieren.
- Für Hilfsmittel zum Verbrauch muss der Versorgungszeitraum auf der Vorderseite des Rezeptes einen Platz finden. Gleiches gilt für Milchpumpen, die zum Verleih verordnet werden. Voraussetzung ist eine Abrechnung nach § 302 SGB V. Fehlt die Angabe, kann die Apotheke den Malus heilen und die Ergänzung abzeichnen.
- In vielen Fällen muss die Apotheke vor der Abgabe einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Kasse stellen.
- Die Kassen erstatten für Hilfsmittel in der Regel nur die vertraglich festgelegten Preise. Wird jedoch auf Kundenwunsch höherwertig versorgt, muss die Apotheke die von Patient:innen gezahlten Mehrkosten auf das Rezept drucken und die Aufklärung dokumentieren.
- Hilfsmittelverordnungen, die im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, verlieren sieben Kalendertage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ihre Gültigkeit, vorausgesetzt, die Versorgung wurde nicht aufgenommen. Hilfsmittel zum Verbrauch dürfen nur für sieben Kalendertage beziehungsweise als nächstgrößere im Handel befindliche Versorgungseinheit verschrieben werden. Milchpumpen sind nicht zum Verbrauch bestimmt und können somit für einen Zeitraum von vier Wochen verordnet werden.
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