Die Preise für Lebensmittel, Strom und Benzin sind weiterhin hoch und für viele Menschen nur schwer zu stemmen. Es ist also Sparen angesagt. Doch Sprit vom Apothekenfahrzeug für das eigene Auto abzuzapfen, geht zu weit. Denn die Mitnahme von Kraftstoff rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Diebstahl ist in der Apotheke tabu. Das gilt sowohl für Kund:innen als auch für Mitarbeitende. Doch nicht nur die Mitnahme von Arzneimitteln oder das Entnehmen von Geld aus der Kasse zählen dazu, sondern mitunter sogar schon ein versehentlich eingesteckter Kuli. Wer jedoch Sprit aus dem Botendienstauto abzapft, geht eindeutig zu weit. Das zeigt ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, bei dem die Mitnahme von Kraftstoff einen Angestellten den Job und zusätzlich Schadenersatz kostete.
Angestellter wegen Mitnahme von Kraftstoff entlassen
Was war passiert? Der Beschäftigte war bei seinem Arbeitgeber als Kraftfahrer angestellt. Während seiner Arbeitszeit soll er mehrfach Diesel aus seinem Dienstfahrzeug für private Zwecke abgepumpt haben. Denn der Chef bemerkte über einen Zeitraum von einem Jahr immer wieder Ungereimtheiten bei der Tankfüllung des Fahrzeugs, die sich zusammengerechnet auf über 5.000 Liter addierten. Darauf angesprochen behauptete der Mitarbeiter, Unbekannte hätten den Kraftstoff entwendet. Doch der Chef glaubte ihm nicht und hielt ihn für den Täter. Die Folge: Wegen der unberechtigten Mitnahme von Kraftstoff verlor der Mann seinen Job – und zwar fristlos – und sollte außerdem Schadenersatz an den Arbeitgeber für die entsprechende Summe zahlen. Dagegen wehrte er sich.
Doch die Kündigung sowie die Schadenersatzforderung waren berechtigt, entschieden die Richter:innen. Der Grund: Es handelte sich um einen enormen Vertrauensbruch, weshalb eine vorherige Abmahnung entbehrlich, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Zwar sei nicht zu 100 Prozent erwiesen, dass der Angestellte für die Mitnahme des Kraftstoffes verantwortlich war, doch das Kontrollsystem des Fahrzeugs zeigte mehrmalige Fehlstände und der Angestellte meldete dem Chef nie irgendwelche Diebstähle durch Dritte. Hinzukommt, dass einige Entnahmen unmittelbar in der Nähe des Wohnortes des Mitarbeiters erfolgten.
Somit durfte der Arbeitgeber fristlos kündigen und eine Entschädigung für den verlorenen Kraftstoff verlangen.
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