Ab 8. April: Geänderte Abrechnung von Paxlovid
Während das antivirale Corona-Medikament Lagevrio (Molnupiravir, MSD) inzwischen nicht mehr abgegeben werden darf, ist die Abgabe von Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) weiterhin erlaubt. Doch ab 8. April greift bei Paxlovid eine geänderte Abrechnung, wie der Landesapothekerverband (LAV) Sachsen-Anhalt informiert. Demnach wechselt der Kostenträger.
Bisher gilt: Paxlovid wird zentral vom Bund beschafft. Apotheken können das Arzneimittel beim Großhandel ordern und an Patient:innen abgeben. Die Abrechnung erfolgt über die Apothekenrechenzenten, die Kosten übernimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Doch damit ist ab Samstag Schluss. Denn dann muss direkt mit den jeweiligen Krankenkassen der Patient:innen abgerechnet werden, heißt es vom LAV.
Ab dem 8. April greift demnach eine Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln und damit eine veränderte Abrechnung bei Paxlovid. „Der Gesamtbetrag der Vergütungen ist über ein von den Apotheken gemäß § 300 Absatz 2 SGB V für die Abrechnung in Anspruch genommenes Rechenzentrum gegenüber der jeweiligen Krankenkasse abzurechnen.“ Mit Privatversicherten und Selbstzahler:innen wird direkt abgerechnet, bei Nicht-Versichten erfolgt die Abrechnung über bestehende andere Kostenträgerschaften.
Paxlovid: Neue Abrechnung, neue Botendienst-PZN
An der entsprechenden Vergütung ändert sich jedoch nichts. Diese beträgt laut § 4a SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung 30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebene Packung sowie weitere 8 Euro, wenn eine Lieferung per Botendienst erfolgt.
Auch die jeweilige Pharmazentralnummer (PZN) zur Rezeptbedruckung bleibt laut der Abrechnungsregelung zwischen GKV-Spitzenverband und der ABDATA bestehen, lediglich für die Lieferung per Botendienst gibt es eine neue. Aufzudrucken sind demnach:
- PZN 17977087: PAXLOVID 150/100 mg Filmtabletten Bund (bereits bekannt)
- PZN 17717386: Botendienst (neu ab 8. April 2023)
- Feld „Apotheken-Nummer/IK“: Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
- Feld „Abgabedatum in der Apotheke“: Datum der Abgabe des Arzneimittels (bei Belegen von Privatärzt:innen händisch eintragen)
- Feld „Zuzahlung“: 0,00 Euro (bei Belegen von Privatärzt:innen händisch eintragen)
- Feld „Gesamtbrutto“: Summe der Einzeltaxen in Euro
- Feld „Faktor“: 1
- Feld „Taxe“: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto beziehungsweise Botendienstgebühr
Das Muster 16-Formular ist zu stempeln und zu unterschreiben. Optional kann die Apotheke das Rezept mit Namen, PLZ und Ort der Apotheke bedrucken.
Achtung: Geben Apotheken Paxlovid an Arztpraxen ab, sollen sie eine Rechnung über den entsprechenden Betrag – 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebene Packung plus eventuell 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer für den Botendienst – stellen, weil ohne Versichtenbezug nicht zulasten der Kassen abgerechnet werden kann.
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