Lieferengpässe sind eines der Themen, die den Apothekenalltag bestimmen. Beinahe jedes zweite Rezept ist betroffen. Alternativen sind gefragt – eine kann der Einzelimport sein. Mehr dazu erfährst du im APOTHEKE ADHOC Webinar.
Sind Arzneimittel hierzulande nicht lieferbar, aber im Ausland, kann der Einzelimport eine Alternative sein, um die Patient:innen zu versorgen. So kann beispielsweise der Verband internationaler Arzneimittel e.V. durch Einzelimporte Apotheken oftmals bei der Beschaffung helfen.
Der Einzelimport ist nach § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz (AMG) möglich – und, wie der Name schon sagt, auf Einzelfälle beschränkt. Die genauen Vorgaben sind in § 73 Absatz 3 AMG geregelt. So ist ein Import von Arzneimitteln, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind, ausnahmsweise gestattet, wenn:
- eine Bestellung einer Einzelperson in geringer Menge vorliegt
Merke: Ein Import auf Vorrat ist nicht erlaubt! - das Arzneimittel in dem Staat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde und
- hierzulande für das Indikationsgebiet kein vergleichbares Arzneimittel in Bezug auf Wirkstoff und Wirkstärke verfügbar ist.
Ein Einzelimport ist aber auch möglich, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel ausruft. Dies kann beispielsweise im Falle eines Lieferengpasses möglich sein, um den Engpass abzufedern.
Jüngst haben die Ersatzkassen nun angekündigt, angesichts der Lieferengpässe vorerst bis Ende Juni weiterhin auf eine Vorabgenehmigung der Einzelimporte zu verzichten. In Sachsen ist sogar der Import einer „geringen Menge“ gestattet. Eine Erleichterung? Jein, denn aufgrund der hohen Preise ist es durchaus ein unternehmerisches Risiko, Ware zu importieren, die dann womöglich nicht erstattet wird, weil das Originalprodukt plötzlich doch wieder lieferbar ist.
Das ist aber längst nicht der einzige Stolperstein. Denn die Haftung liegt bei einem Einzelimport nicht beim Hersteller, sondern der abgebenden Apotheken. Das bedeutet – für bei der Anwendung entstandene Schäden kann die Apotheke haftbar gemacht werden, weil die Gefährdungshaftung des Herstellers in diesem Fall nicht greift.
Im APOTHEKE ADHOC Webinar klären wir am 22. Februar 2023 live um 20 Uhr, wie die rechtliche Lage konkret aussieht – inklusive Haftung, wie die Order durch Einzelimport dennoch eine Lösung sein kann und welche Prozesse wirklich im Apothekenalltag helfen können.
Wer: Julia Becker (PTA, VEIA Mitgliedsunternehmen), Natascha Richter (PKA, Die starken Apotheken) und Maximilan Reh (Apotheker, VEIA Mitgliedsunternehmen)
Macht dir deine Schicht in der Apotheke einen Strich durch die Rechnung und du kannst nicht live dabei sein? Keine Panik! Alle Inhalte stehen anschließend auch zum Streamen für dich bereit.
APOTHEKE ADHOC Webinar ist das kostenlose E-Learning-Angebot für Apothekenteams – powered by APOTHEKE ADHOC und PTA IN LOVE. Die Registrierung ist 24/7 unter webinar.apotheke-adhoc.de möglich.
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