Alkohol, Arzneimittel und Autofahren: Augen auf bei der Beratung
Als Beratungsexpert:in weißt du nur zu gut: Bei der Arzneimitteleinnahme ist einiges zu beachten. Stichwort Einnahmezeitpunkt, Schlucktechnik, Körperhaltung und Co. Doch auch danach ist Vorsicht geboten. Autofahren ist unter einigen Arzneimitteln tabu, erinnert die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen aktuell – erst recht in Kombination mit Alkohol.
Wie sich Arzneimittel auf den Körper auswirken, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise dem Einnahmezeitpunkt, Alter, Geschlecht, Körperbau, Gewicht, Erkrankungen und Co. Die entscheidende Rolle spielen jedoch die enthaltenen Wirkstoffe selbst. Denn manche beeinträchtigen die Wahrnehmung, die Reaktionsgeschwindigkeit, die Konzentration und/oder das Urteilsvermögen und damit auch die Fahrtüchtigkeit. Autofahren ist bei einigen Arzneimitteln also tabu. So weit, so bekannt. Doch dann ist da noch die Sache mit dem Alkohol.
Alkohol, Arzneimittel und Autofahren: Dreier-Kombi mit Risiken
„Medikamente und Alkohol können beide erhebliche Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit haben und sollten nicht gleichzeitig eingenommen werden“, heißt es von der LAK Hessen. Denn: Sie können ihre Wirkung gegenseitig verstärken. Hinzukommt, dass Alkohol den Abbau von Medikamenten hemmen kann, wodurch sich auch die Wirkungsdauer erhöht. Besonders gefährlich wird dies, wenn sich Patient:innen anschließend ans Steuer setzen und dadurch sich und andere gefährden – beispielsweise wenn unter Alkoholeinfluss Beruhigungsmittel eingenommen wurden.
Daneben können sich auch die Nebenwirkungen von Arzneimitteln durch Alkohol verstärken. Denn letzterer wirkt sich unter anderem ebenfalls auf die Reaktionszeit sowie das Urteilsvermögen aus. Andersherum kann die Medikamenteneinnahme die unerwünschten Effekte von Alkohol wie Schwindel oder Übelkeit verschärfen. „Daher ist von der gleichzeitigen Einnahme generell dringend abzuraten, nicht nur für die Sicherheit im Straßenverkehr“, appelliert die Kammer an die Kolleg:innen, Patient:innen in der Beratung darauf hinzuweisen.
Zur Erinnerung nennt die Kammer mehrere Gruppen von Arzneimitteln, bei denen in puncto Fahrtüchtigkeit Vorsicht geboten ist – ob mit oder ohne Alkohol:
- Antihistaminika: Sie sollen nicht nur dabei unterstützen, allergische Reaktionen abzumildern, sondern können auch müde machen. Dasselbe gilt für manche Augentropfen und Nasensprays. Stehen Heuschnupfengeplagte vor dir in der Apotheke solltest du nachfragen, ob sie Auto fahren (müssen) und gegebenenfalls auf alternative Arzneimittel zurückgreifen, die die Fahrtüchtigkeit weniger/nicht beeinträchtigen.
- Blutdrucksenker: Vor allem zu Therapiebeginn sollten Patient:innen bei diesen Arzneimitteln auf das Autofahren besser verzichten, denn der gewünschte Effekt – eine Absenkung des erhöhten Blutdrucks – kann zu Abgeschlagenheit, Müdigkeit und Erschöpfung führen. Der Grund: Der Körper muss sich zunächst an die Umstellung gewöhnen.
- Schlafmittel: Das Arzneimittel mit sedierender Wirkung und Autofahren keine gute Kombi sind, ist klar. Doch selbst wenn die Mittel direkt vor dem Schlafengehen eingenommen werden, ist Vorsicht geboten, denn sie können bis zum nächsten Morgen nachwirken und die Fahrtüchtigkeit weiter beeinträchtigen.
Übrigens: Tabu am Steuer sind außerdem Arzneimittel mit Pseudoephedrin, da diese die Reaktionszeit beeinflussen können. Damit ist auch bei einigen Erkältungskombis Vorsicht in puncto Autofahren geboten.
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