Mehr als eine Million Rentner:innen sind hierzulande berufstätig – Tendenz steigend. Die Gründe dafür sind vielfältig, allem voran die steigenden Lebenshaltungskosten bei einer zu geringen Rente. Doch was gilt, wenn jemand trotz Rente weiter in der Apotheke arbeiten möchte?
In vielen Apotheken werden Kolleg:innen aus dem Ruhestand zurückgeholt, wie eine aposcope-Befragung im Sommer gezeigt hat. Stichwort Personalmangel. Denn diesen können die Teams nicht nur durch Überstunden abfedern. Fehlt jedoch der Nachwuchs, kommen vielerorts Kolleg:innen trotz Rente zurück und arbeiten in der Apotheke.
Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Entscheidend ist beispielsweise, ob trotz Rente in der Apotheke gearbeitet wird oder ob der Renteneintritt verschoben wird.
Arbeiten trotz Rente: Das gilt
Im ersten Fall gilt: Wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ab diesem Zeitpunkt unbegrenzt Geld neben der Rente hinzuverdienen. Kehren diese Personen also in die Apotheke zurück und arbeiten trotz Rente, sind keine Kürzungen zu erwarten. Die jeweilige Beschäftigung muss dann außerdem nicht beim Rentenversicherungsträger gemeldet werden und es fallen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung mehr an, sondern nur zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitgebende müssen dagegen ihren Anteil der Sozialabgaben weiterhin leisten. Das jeweilige Gehalt muss jedoch ebenso wie die gesetzlichen Rentenzahlungen versteuert werden.
Tipp: Um die Höhe der Rentenzahlungen zu steigern, können Rentner:innen während ihrer Beschäftigung weiterhin freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, das gilt auch für Minijobber:innen.
Bei einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise für besonders langjährig Versicherte, ist dagegen eine Meldung beim Rentenversicherungsträger erforderlich. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze ist seit Jahresbeginn aufgehoben.
Statt Rente weiter in der Apotheke arbeiten
Entscheiden sich Beschäftigte jedoch, trotz Erreichen des Rentenalters nicht in Rente zu gehen, sondern weiterzuarbeiten, muss dies frühzeitig mit dem/der Chef:in besprochen werden. Dabei spielen nicht nur Planungsgründe, sondern auch arbeitsrechtliche Aspekte eine Rolle. Denn selbst unbefristete Arbeitsverträge enden oftmals, sobald Angestellte die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Soll der Renteneintritt also verschoben werden, muss ein neues Enddatum vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Dieses kann bei Bedarf anschließend weiter verschoben werden. Hinzukommt, dass sich die späteren Rentenzahlungen erhöhen, wenn trotz eines entsprechenden Alters zunächst darauf verzichtet wird. Demnach steigt die Rente für jeden um 0,5 Prozent – auf ein Jahr gerechnet also um 6 Prozent.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
IKKen: Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf 7 Prozent senken
Das Gesundheitssystem steht vor einem Umbruch. „Ein ‚Weiter so‘ darf es nicht mehr geben“, schreiben die Innungskrankenkassen (IKKen) in ihrem …
Lieferengpässe betreffen drei Millionen Versicherte
Mehr als 400 Präparate finden sich derzeit auf der Liste der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe. …
Bereitschaft in Pausenzeit: Kein Anspruch auf Vergütung?
Angestellte sind zwar gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu regelmäßigen Pausen verpflichtet, zur Arbeitszeit zählen diese jedoch nicht und werden daher auch …