In der Apotheke private Dokumente drucken?
Du kennst es: Nach der Arbeit hast du einen Termin oder eine Verabredung und benötigst dafür dringend noch ein bestimmtes Dokument, doch nach Hause schaffst du es nicht mehr. Also schnell an den Apothekenrechner setzen und dort ausdrucken. Aber ist es erlaubt, private Dokumente in der Apotheke zu drucken?
Der Drucker in der Apotheke ist ein Arbeitsmittel, das der/die Chef:in zur Verfügung stellt, damit du deine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen kannst. Es handelt sich somit um sein/ihr Eigentum, das du nicht ohne Weiteres privat nutzen kannst. Das gilt auch für das benötigte Papier oder den Toner. Die Apothekenleitung kann das Drucken von privaten Dokumenten in der Apotheke somit verbieten. Bevor du mit dem Drucken loslegst, solltest du also zunächst um Erlaubnis fragen. Andernfalls kann der/die Chef:in dir Diebstahl vorwerfen.
Doch auch wenn es kein explizites Verbot gibt, bedeutet das nicht automatisch grünes Licht. Ähnlich wie bei der privaten Nutzung des Apothekenrechners beziehungsweise des dienstlichen Mailaccounts gilt auch für den Gebrauch des Druckers: Erst wenn dies über einen längeren Zeitraum stillschweigend geduldet wurde oder es eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag/der Betriebsvereinbarung gibt, gilt dies als erlaubt, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund klarstellt.
Private Dokumente nicht in der Arbeitszeit drucken
Achtung, nicht übertreiben. Lassen Chef:innen ihre Angestellten den Apothekendrucker auch für Privates nutzen, sollte dies nicht ausgenutzt werden, sondern nur für dringend benötigte Dokumente. Denn der Betriebsablauf sollte dadurch nicht gestört und das Verursachen von hohen Kosten vermieden werden. Andernfalls kann eine Abmahnung oder die Kündigung drohen – in der Regel allerdings erst dann, wenn der/die Chef:in zuvor darauf hingewiesen hat, dass er/sie dies nicht mehr duldet.
Übrigens: Auch wenn das Drucken privater Dokumente in der Apotheke meist schnell erledigt ist, solltest du dies am besten auf die Pause oder die Zeit nach Feierabend verlegen. Denn wer während der Arbeitszeit druckt – ob erlaubt oder unerlaubt –, begeht Arbeitszeitbetrug.
Ob du die Apotheke als Lieferadresse für private Sendungen angeben darfst, erfährst du hier.
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