Ob Salat, Tee oder Nahrungsergänzungsmittel (NEM): Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind in verschiedenen Lebensmitteln enthalten. Das Problem: Sie können krebserregend sein und zu Vergiftungen führen. Deine Beratung ist also gefragt, denn Vorsicht ist auch bei Produkten aus der Apotheke geboten.
Pyrrolizidinalkaloide sorgen schon seit Jahren für Diskussionen. Dabei handelt es sich um natürliche Stoffe – genauer um chemische Verbindungen aus Necinbase und aliphatischen Mono- oder Dicarbonsäuren (Necinsäuren) –, die von Pflanzen gebildet werden, um Fressfeinde abzuschrecken. Doch sie stehen im Verdacht, leberschädigend, krebserregend und erbgutverändernd zu sein.
Pyrrolizidinalkaloide werden vor allem von den Pflanzenfamilien der Korbblütler, der Rauhblatt- oder Borretschgewächse, der Hülsenfrüchtler, der Hundsgiftgewächse, der Hahnenfußgewächse und der Braunwurzgewächse, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert. Hierzulande werden PA vor allem mit dem Jakobskreuzkraut, dem Gemeinen Greiskraut oder dem Natternkopf in Verbindung gebracht.
Das Problem: Durch maschinelles Ernten gelangen Pyrrolizidinalkaloide dieser Gewächse unbeabsichtigt in die Erntemasse von Kräutern oder Pflanzen, die unter anderem zu Tees weiterverarbeitet werden. Wie das BfR informiert, wurden bereits vor Jahren hohe Gehalte an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden in Tees nachgewiesen. Hinzukommt, dass auch einige Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf Pflanzen basieren, die PA enthalten, zum Beispiel Präparate mit dem Korbblütler Wasserdost. „Die Gehalte an 1,2-ungesättigten PA in solchen NEM können im Einzelfall sehr hoch sein“, warnt das BfR.
Pyrrolizidinalkaloide: Welche Höchstmengen gelten?
Es ist also Vorsicht geboten, und zwar auch bei Arzneitees und NEM aus der Apotheke. Denn der Verzehr beziehungsweise die Einnahme kann mit einer erhöhten Aufnahme von Pyrrolizidinalkaloiden verbunden sein. Die Folge: schwere oder sogar tödlich verlaufende Vergiftungen und Leberschäden, die sich unter anderem in Schmerzen in der Leberregion, Appetitverlust, Erschöpfung, Gelbsucht und Lebervergrößerung zeigen.
Seit 1. Juli 2022 greifen in der EU durch die Verordnung 2020/2040 gesetzliche Höchstmengen an Pyrrolizidinalkaloiden für bestimmte Produkte. Für NEM liegen diese bei 400 µg/kg bei Produkten mit pflanzlichen Inhaltsstoffen sowie bei 500 µg/kg für Präparate auf Pollenbasis. Deutlich geringer fallen die Grenzwerte dagegen bei Tees aus, vor allem bei Erzeugnissen für Kleinkinder und Säuglinge:
- Kräutertees (getrocknet): 200 µg/kg
- Kräutertees von Rotbusch, Anis, Zitronenmelisse, Kamille, Thymian, Pfefferminze, Zitronenverbene oder Mischungen aus diesen Kräutern (getrocknet): 400 µg/kg
- Tee (Camellia sinensis) und aromatisierter Tee (getrocknet): 150 µg/kg
- Tee (Camellia sinensis), aromatisierter Tee und Kräutertees für Säuglinge und Kleinkinder (getrocknet): 75 µg/kg
- Tee (Camellia sinensis), aromatisierter Tee und Kräutertees für Säuglinge und Kleinkinder (flüssig): 1 µg/kg
Generell gilt zudem laut BfR der Grundsatz „as low as reasonably achievable“, also so wenig Pyrrolizidinalkaloide wie möglich aufzunehmen.
Beim Kauf von Arzneitees solltest du Kund:innen in der Apotheke darauf hinweisen, den Tee mit anderen Getränken abzuwechseln. Das gilt besonders für Eltern von kleinen Kindern oder Babys sowie für Schwangere und Stillende. Ein Ausweichen auf Bioprodukte ist dabei nur wenig sinnvoll. „Bioprodukte sind nicht besser, da es sich bei den PA um einen natürlichen Inhaltsstoff der Pflanzen handelt und dieser deshalb auch in Bioprodukten vorkommen kann“, stellt die Verbraucherzentrale klar.
Bei der Beratung zu entsprechenden NEM auf Pollen- oder Pflanzenbasis sollte zudem ein Hinweis auf einen erhöhten PA-Gehalt erfolgen.
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