Arbeitsschutz: Chef:innen müssen auch vor psychischen Belastungen schützen
Lieferengpässe, wütende Kund:innen und immer mehr Aufgaben: Die Arbeit in der Apotheke stellt PTA täglich vor Herausforderungen – sowohl körperlich als auch mental. Kein Wunder, dass bei vielen Apothekenangestellten die Belastungsgrenze erreicht ist. Dabei ist es Aufgabe des/der Chef:in, Beschäftigte vor psychischen Belastungen zu schützen.
Arbeitgebende tragen für ihre Mitarbeitenden die Fürsorgepflicht und müssen ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld ermöglichen, um Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung. So weit, so bekannt. Doch dabei müssen auch psychische Belastungen in den Blick genommen werden.
In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Worin mögliche Gefährdungen für die Gesundheit von Arbeitnehmenden bestehen können, ist ebenfalls geregelt. Dazu gehören unter anderem physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, der Einsatz bestimmter Arbeitsmittel und -stoffe sowie die Organisation von Arbeitsräumen, -abläufen und -zeiten. Der/die Chef:in trägt dabei die Verantwortung, diesen Gefahren vorzubeugen und Beschäftigte davor zu schützen.
Übrigens: Fallen in der Apotheke zu viele Überstunden an, droht dem/der Chef:in eine Strafe, denn es kann ein Verstoß gegen das Arbeistzeitgesetz vorliegen.
Burnout: Chef:innen müssen psychische Belastungen prüfen
Doch damit nicht genug. Denn auch psychische Belastungen bei der Arbeit werden laut ArbSchG als Gefährdungsquelle betrachtet. Arbeitgebende müssen also sicherstellen, dass die vorherrschenden Arbeitsbedingungen – zum Beispiel ständige Mehrarbeit – Mitarbeitende mental nicht zu stark belasten. Stichwort Burnout. Schätzungsweise mehrere hunderttausend Menschen leiden hierzulande unter einem Burnout. Die Dunkelziffer liegt vermutlich höher, denn für viele handelt es sich noch immer um ein Tabu-Thema.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, sind Chef:innen in der Pflicht. Sie müssen die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz regelmäßig überprüfen und zugleich für Entlastung sorgen, beispielsweise durch weniger Überstunden und weitere geeignete Maßnahmen. Lassen sich die Belastungen angesichts von Personalmangel und Co. kaum verringern und Überstunden nicht vermeiden, können zum Wohl der Beschäftigten die Öffnungszeiten der Apotheke vorübergehend angepasst werden, wie die Adexa in einem Kommentar zur Lage in den Apotheken vorgeschlagen hat.
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