Seit mehr als 20 Jahren ist das E-Rezept hierzulande ein Thema. Doch die Einführung der digitalen Verordnung läuft nicht holprig, sondern steinig und ist ein Sorgenkind. Zuletzt gab es Bedenken in puncto Datenschutz. Darum soll das E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) kommen, und zwar voraussichtlich ab Mitte des Jahres.
Den Grundstein für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bereits 2004 gelegt. Stichwort GKV-Modernisierungsgesetz. Die eGK sollte in puncto Digitalisierung Maßstäbe setzen: „Wir werden mit der Karte etwas nach vorne bringen, von dem andere Länder noch etwas lernen können“, so Schmidt. Das E-Rezept hatte die ehemalige Gesundheitsministerin für 2006 angekündigt. So richtig da ist es immer noch nicht. Aber seit einiger Zeit ist wieder die Kombi E-Rezept/eGK ein Thema. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert, soll das E-Rezept per eGK ab Mitte 2023 kommen. Allerdings nicht verpflichtend – Verordnungen auf Papier sind weiterhin möglich, heißt es.
„Das Einlösen von elektronischen Rezepten per Gesundheitskarte soll laut gematik ab Mitte des Jahres möglich sein“, informiert die KBV. „Damit dürfte die Akzeptanz des E-Rezeptes deutlich steigen und der stufenweise Rollout kann fortgeführt werden“, so KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel in den PraxisNachrichten.
Wann der bundesweite Rollout des E-Rezeptes wieder Fahrt aufnimmt und fortgesetzt wird, ist noch unklar. „Es wird auf jeden Fall nicht so sein, dass alle Arztpraxen gleichzeitig ab einem bestimmten Stichtag nur noch eRezepte ausstellen dürfen“, so die KBV.
Zur Erinnerung: Die stufenweise Einführung des E-Rezeptes startete am 1. September 2022 in zwei Regionen – Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. In zwei weiteren Stufen sollte es weitergehen und im Frühjahr 2023 die flächendeckende Einführung abgeschlossen sein. Doch schon kurz nach dem Start stieg die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus. Der Grund: Die digitale Übermittlung der QR-Codes von Praxen an Patient:innen und/oder Apotheken ist offenbar nicht datenschutzkonform. In Westfalen-Lippe war etwas später auch Schluss. Weiter gehe es mit dem Rollout aber voraussichtlich erst, wenn in den Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mindestens 25 Prozent der Rezepte elektronisch ausgestellt worden seien.
Die Alternative: Das E-Rezept per eGK
Dass Patient:innen auch mit der eGK E-Rezepte einlösen können, hatte die Gesellschafterversammlung der gematik bereits im August 2022 beschlossen. Jetzt werden die Spezifikationen des E-Rezepts angepasst, sodass die Gesundheitskarte zum Einlösen von Medikamenten datenschutzkonform eingesetzt werden kann, berichtet die KBV. Dies soll frühestens ab Mitte des Jahres möglich sein.
Das Papierrezept hat aber nicht ausgedient. „Ärztinnen und Ärzte können ihren Patienten bis auf Weiteres Arzneimittel auf dem rosafarbenen Papierrezept (Muster 16) verordnen.“
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