Angesichts von Grippewelle, dem grassierenden RS-Virus und saisonalen Erkältungen gerät Corona fast schon in den Hintergrund. Aber nur fast, denn auch SARS-CoV-2 sorgt weiterhin für zahlreiche Neuinfektionen. Die erste „Diagnose“ erfolgt dabei oft durch Selbsttests. Während dies für ein Genesenenzertifikat nicht ausreicht, genügt ein positiver Selbsttest künftig für eine Warnung in der Corona-Warn-App (CWA).
Mit dem Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) sind Bürgertests bis zum 28. Februar 2023 möglich – allerdings nur für
- Bewohner:innen, Patient:innen und Besucher:innen von/in unter anderem Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen, Tageskliniken, Obdachlosenunterkünften und Rehaeinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen,
- Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des SGB IX beschäftigt sind
- und für Personen, die sich nach einer Corona-Infektion freitesten wollen.
Achtung: Der Anspruch auf kostenloses Freitesten endet bereits Mitte Januar.
Durch die neue TestV steht außerdem fest: 3-Euro-Tests, beispielsweise vor Konzertbesuchen oder ähnlichem, gibt es nicht mehr.
CWA-Warnung auch bei positivem Selbsttest
Wer sich also aktuell in der Apotheke oder einem Testzentrum testen lassen will und nicht zu den genannten Personen gehört, muss dafür zahlen. Kein Wunder, dass viele Bürger:innen vor allem auf Tests zur Eigenanwendung zurückgreifen. Doch ein positiver Selbsttest reicht meist nicht aus, teilweise weder für eine AU noch für das anschließende Ausstellen eines Genesenenzertifikats. Und auch für das Warnen von Kontaktpersonen über die Corona-Warn-App braucht es ein offizielles Testergebnis.
Doch damit soll bald Schluss sein. Denn künftig können auch positive Selbsttests in der App hinterlegt werden. Möglich macht dies das Release zur Version 3.0, das für den 18. Januar 2023 geplant ist, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seinem Instagram-Kanal informiert. „Bisher war für eine Warnung über die Corona-Warn-App ein offizieller positiver Schnell- oder PCR-Test erforderlich.“ Nun könnten Nutzer:innen auch bei positivem Selbsttest eine Warnung auslösen, sodass Kontaktpersonen per Push-Benachrichtigung durch die App über das mögliche Infektionsrisiko informiert werden.
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