Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht tagt am 25. Januar 2023. Die Tagesordnung wurde veröffentlicht. Die Expert:innen beraten unter anderem zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Azelastin/Fluticasonpropionat – somit könnte Dymista rezeptfrei werden. Außerdem geht es um Olopatadin und Cytisin zur Raucherentwöhnung.
Cytisin ist zur Raucherentwöhnung und Verminderung des Verlangens nach Nikotin bei Raucher:innen, die willens sind, mit dem Rauchen aufzuhören, zugelassen. Noch ist der Wirkstoff verschreibungspflichtig. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht berät jedoch im Januar über den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung.
Dymista rezeptfrei?
Laut Arzneimittelverordnungsreport 2021 wurden 5,9 Millionen definierte Tagesdosen (DDD) Dymista verordnet – ein Plus von 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 1,12 Millionen Euro. Doch schon bald könnte Schluss sein und Dymista rezeptfrei erhältlich sein, denn der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht der Kombi Azelastin/Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung auf der Agenda.
Dymista ist zugelassen zur Linderung der Symptome der mittelschweren bis schweren saisonalen und perennialen allergischen Rhinitis – vorausgesetzt, eine Monotherapie mit einem intranasalen Antihistaminikum oder einem Glukokortikoid ist nicht ausreichend. Betroffene ab einem Alter von zwölf Jahren geben zweimal täglich – morgens und abends – einen Sprühstoß in jedes Nasenloch.
Fluticasonpropionat ist ein synthetisches, dreifach fluoriertes Kortikosteroid und besitzt stark entzündungshemmende Eigenschaften. Der Wirkstoff ist drei- bis fünfmal stärker als Dexamethason.
Azelastin ist ein selektives Antihistaminikum vom Typ der H1-Blocker der zweiten Generation und kommt zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis (Heuschnupfen) bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 6 Jahren zum Einsatz. Das rezepftfreie Antihistaminikum besitzt eine starke und langanhaltende antiallergische Wirkung und entfaltet selektiv H1-antagonistische Eigenschaften sowie eine antientzündliche Wirkung. Histamin kann nicht mehr an den Rezeptor binden.
Außerdem wird eine Empfehlung zu Olopatadin zur Anwendung am Auge ausgesprochen – auch hier geht es um den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht.
Olopatadin ist zugelassen zur Behandlung okulärer Anzeichen und Symptome der saisonalen allergischen Konjunktivitis. Das hochwirksame, selektive Antiallergikum wirkt auf verschiedenen Wegen. Zum einen wird die Wirkung von Histamin gehemmt und zum anderen die Histamin-induzierte Produktion entzündungsfördernder Zytokine durch konjunktivale Epithelzellen verhindert. In-vitro-Studien lassen darauf schließen, dass der Wirkstoff direkt auf Mastzellen der menschlichen
Bindehaut wirken kann. In der Folge wird die Ausschüttung entzündungsfördernder Mediatoren gehemmt. Außerdem soll Olopatadin bei okulärer Gabe bei Patient:innen mit durchgängigem Tränennasengang die Nasensymptome mindern.
Auf der Agenda des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht ist auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Bilastin zu 10 mg zur oralen Anwendung zu finden. Der Wirkstoff ist bereits in der Stärke 20 mg je abgeteilter Form rezeptfrei.
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