Lieferengpässe bestimmen den Apothekenalltag. Vor allem Kinderarzneimittel wie Schmerz- und Fiebersäfte, Nasensprays und auch Antibiotika sind knapp. Als eine Ursache für den Mangel wird der Kostendruck – die Festbeträge – diskutiert. Jetzt wendet sich Infectopharm in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das Familienunternehmen erhöht die Preise über Festbetrag – Eltern müssen für Antibiotika aufzahlen – und warnt den Minister vor weiteren Versorgungslücken.
Arzneimittel für Kinder sind in der Regel zuzahlungsfrei. Anfallende Mehrkosten – Festbetragsaufzahlungen – müssen jedoch gezahlt werden. Dies ist ab heute auch bei einigen Antibiotika für Kinder der Fall, denn Infectopharm hat zum 1. Dezember die Preise erhöht und liegt jetzt über dem Festbetrag. Ein Schritt, den das Familienunternehmen bedauert, der aber erforderlich war.
Antibiotika für Kinder: Eltern müssen aufzahlen
Ab heute müssen Eltern aufzahlen: Für Infectocef 500 Saft zu 50 ml belaufen sich die Mehrkosten auf 3,80 Euro. Bei Infectomox 250 Saft sind es 3,79 Euro.
Warum war die Erhöhung nötig? Die Antwort liefert Infectopharm in einem offenen Brief an den Gesundheitsminister. Seit es Festbeträge für Antibiotikasäfte gibt – seit Mitte der 90er Jahre – dreht sich die Preisspirale nach unten und dass bei steigenden Kosten beispielsweise für Personal, Rohstoffe, und Packmittel. Hinzu kommen Zwangsrabatte und gestiegene regulatorische Anforderungen. Und schon rollt die nächste Kostenwelle auf die Hersteller zu – Margen seien aufgebraucht und einige Produkte sogar defizitär. Zudem würden die geringen Absatzmengen und die hohen Produktionskosten bei der Festbetragsbildung nicht berücksichtigt. Die Folge ist eine dramatische Marktverengung, denn Generikahersteller stellen die Produktion ein. Der Grund: Der Vertrieb ist unwirtschaftlich – was sich schon am Beispiel von Paracetamol zeigt. Infectopharm ist der einzige Anbieter von Cefadroxil- und Cefixim-haltigen Antibiotikasäften.
Lieferengpässe bei Antibiotika hätten vermieden werden können
Amoxicillin- und Penicillin-haltige Säfte sind von Lieferengpässen betroffen. Laut Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Amoxiclav 250/62,5 TS 1 A Pharma voraussichtlich Mitte Januar 2023 wieder verfügbar sein; InfectoSupramox Saft 400 mg / 57 mg / 5 ml voraussichtlich ab April 2023.
Noch könne Infectopharm sporadisch einspringen und die Lücke schließen, „aber es ist absehbar, dass es in diesem Winter zu erheblichen Versorgungsengpässen für Kinder kommen wird“, so Infectopharm. Mehr noch: „Jahrelang wurde vor diesem Szenario gewarnt, es hätte vermieden werden können.“
Wann übernimmt die Kasse die Mehrkosten? Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Rabattarzneimittels. Liegen für ein verordnetes Arzneimittel keine Rabattverträge vor, müssen die anfallenden Mehrkosten im Falle einer Nichtverfügbarkeit der preisgünstigen Präparate aus eigener Tasche gezahlt werden. Auch dann, wenn kein mehrkostenfreies Arzneimittel geliefert werden kann. In diesem Fall muss die Apotheke den Defekt durch das Aufdrucken der Sonder-PZN und Faktor 3 kenntlich machen. Sonst besteht das Risiko einer Mehrkostenretax.
Die Möglichkeit, die Mehrkosten zulasten der Kasse abzurechnen, besteht ausschließlich, wenn ein vorrangig abzugebendes Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist und ausschließlich über dem Festbetrag versorgt werden kann. Auf das Rezept müssen Sonder-PZN sowie Faktor 2 oder 4 aufgedruckt werden.
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