Folgt auf den Mutterschutz der Vaterschaftsurlaub? Während werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit freigestellt sind, gilt dies für das andere Elternteil in der Regel nicht. Stattdessen müssen sie sich Urlaub nehmen, um für Mutter und Kind da zu sein. Das soll sich ändern, und zwar mit dem sogenannten Vaterschaftsurlaub. Geplant ist dieser jedoch erst für 2024.
Bereits Mitte 2019 trat die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Kraft. Darin geregelt ist unter anderem das Recht auf Vaterschaftsurlaub, das alle Mitgliedsstaaten ihren Bürger:innen künftig gewähren müssen, und zwar für mindestens zehn Tage und unter Fortzahlung des Gehaltes, mindestens in Höhe des Krankengeldes. Denn während das zweite Elternteil in einigen Ländern bereits die Möglichkeit auf bezahlte freie Tage bei der Geburt eines Kindes hat, ist dies in anderen Ländern Fehlanzeige.
Im kommenden Jahr will Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun auch hierzulande eine Regelung zum Vaterschaftsurlaub auf den Weg bringen, die ab 2024 greifen soll. Väter beziehungsweise das zweite Elternteil sollen dadurch Anspruch auf zehn freie bezahlte Tage nach der Geburt erhalten, um die Bindung zum Kind zu stärken und für zusätzliche Entlastung für Mütter zu sorgen. Ziel ist es, den Vaterschaftsurlaub im Mutterschutzgesetz zu verankern.
Vaterschaftsurlaub erst 2024
Eigentlich sollten die Regelungen gemäß EU-Richtlinie bereits bis Anfang August 2022 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Doch ähnlich wie bei der EU-rechtlich verankerten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ließ die Umsetzung hierzulande bisher auf sich warten. Der Grund: Aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld müsse Deutschland die vorgegebene EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub überhaupt nicht umsetzen, heißt es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Dennoch habe sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag darauf geeinigt eine zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt einzuführen. „Mit einem zusätzlichen, bezahlten Freistellungsanspruch für zwei Wochen werden Familien gleichstellungsgerecht unterstützt“, heißt es in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ.
Vaterschaftsurlaub vs. Elternzeit: Was ist der Unterschied?
Schon jetzt haben Väter die Möglichkeit, ihren Beruf zugunsten der Familie/Kinderbetreuung zu unterbrechen. Denn die Elternzeit von maximal drei Jahren können sich Eltern aufteilen. Währen dieser Zeit kann Elterngeld beantragt werden, das in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Einkommens gezahlt wird. Demgegenüber ist der Vaterschaftsurlaub vergleichbar mit dem Mutterschutz und bedeutet damit zusätzliche freie Zeit, und zwar unter Fortzahlung des Gehaltes.
In puncto Finanzierung schlägt der Beirat ein ähnliches Verfahren wie beim Mutterschaftsgeld vor. Dieses wird mit maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse gezahlt, wobei Arbeitgebende einen Zuschuss bis zur Erreichung des früheren Nettomonatsgehalts leisten. In der aktuell wirtschaftlichen schwierigen Lage sollen vor allem kleine Unternehmen jedoch nicht zusätzlich belastet werden, sodass die Regelung zum Vaterschaftsurlaub laut BMFSJ erst im übernächsten Jahr greifen soll.
Übrigens: Der Bundesrahmentarifvertrag spricht Apothekenangestellten in § 10a bei der Geburt des eigenen Kindes – genau bei der „Niederkunft der Ehefrau“ – einen Tag bezahlten Sonderurlaub zu.
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