Verstoßen Angestellte gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, bedeutet das je nach Schwere des Vergehens eine gelbe oder rote Karte – genauer Abmahnung oder Kündigung. Erstere dient dabei als (letzte) Warnung. Aber besitzt eine Abmahnung unbegrenzte Gültigkeit oder verjährt sie irgendwann?
Es gibt viele Gründe, warum Chef:innen ihren Angestellten eine Abmahnung aussprechen. Dazu gehört neben häufigem Zuspätkommen auch fehlerhaftes Arbeiten, unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen Alkohol- und/oder Rauchverbote am Arbeitsplatz sowie eine verspätete Krankmeldung.
In einigen Fällen ist das vorherige Erteilen einer Abmahnung Voraussetzung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Stichwort verhaltensbedingte Kündigung. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie groß der Zeitraum bis zur Kündigung sein darf. Verliert eine Abmahnung irgendwann ihre Gültigkeit?
Abmahnung nicht gesetzlich geregelt
Generell gilt: Gesetzliche Vorgaben und Regelungen zur Abmahnung gibt es nicht. Im Gegensatz zur Kündigung kann diese daher auch mündlich erfolgen. Entscheidend ist, dass die Art und der Zeitpunkt des jeweiligen „Vergehens“ genau benannt werden. In Sachen Gültigkeit einer Abmahnung gibt es dagegen keine konkreten Fristen. Das bedeutet, die Abmahnung erlischt beziehungsweise verjährt in der Regel nicht einfach nach einigen Monaten/Jahren. Trotzdem gibt es Grenzen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zeigt.
Geklagt hatte eine Angestellte, die im Sommer 2021 die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung erhielt, weil sie sich mehrfache Verspätungen geleistet hatte. Aus demselben Grund wurde die Mitarbeiterin zuvor auch schon abgemahnt, allerdings bereits im Januar 2021. Anschließend besserte sich ihr Verhalten jedoch nicht. Im Gegenteil: Allein im Monat August stempelte sie sich viermal mehrere Minuten zu spät ein, sodass die Kündigung folgte. Dagegen wehrte sich die Frau und pochte darauf, dass zuvor eine weitere Abmahnung nötig gewesen wäre, weil die erste ihre Gültigkeit bereits verloren hatte.
Warnfunktion erloschen: Abmahnung verliert Gültigkeit
Das Gericht teilte ihre Auffassung. Der Grund: Eine Abmahnung besitzt eine sogenannte Warnfunktion. Arbeitgebende rügen dadurch ein bestimmtes Verhalten ihrer Angestellten und mahnen zur Besserung, um Konsequenzen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall sei die Warnfunktion jedoch bereits verbraucht gewesen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Denn zwischen Abmahnung und Kündigung lagen sieben Monate, in denen weitere Fehlverhalten der Frau ohne Konsequenzen blieben.
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