Die Einführung des E-Rezepts ist und bleibt ein Streitthema. Vor allem das Thema Datenschutz sorgt für Diskussionen. Im Fokus der Kritik stehen Bedenken gegenüber Apotheken, beispielsweise bei der Einlösung des E-Rezepts per eGK. Dagegen wehrt sich die Abda nun vehement.
Nachdem Datenschützer:innen Ende August Bedenken in Bezug auf die Übermittlung per SMS und/oder E-Mail geäußert hatten, gab es Anfang Oktober neue Kritik. Dieses Mal vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), und zwar an der Einlösung des E-Rezepts per elektronischer Gesundheitskarte (eGK).
Diese war als sogenannter „dritter Weg“ neben der Ausgabe als Papierausdruck und der Übermittlung per gematik-App geplant. Doch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verweigerte dem Vorhaben die Freigabe. Der Grund: Sicherheitsbedenken, und zwar gegen Apotheken. Demnach bestehe dort ein zu großes Missbrauchspotenzial. Der Einsatz der eGK beim E-Rezept sei ihm zufolge nur mit einer PIN oder einer anderen Form der Authentifizierung möglich, wie Kelber zu Beginn der Woche erneut betonte.
E-Rezept: Abda wehrt sich gegen Missbrauchsbedenken
Bei der Abda lässt die Kritik die Alarmglocken schrillen. „Die Medienberichte zu Befürchtungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass es beim geplanten Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für das Einlösen von E-Rezepten zu Datenmissbrauch in den Apotheken kommen könnte, sind unbegründet“, heißt es von der Standesvertretung. Die klare Forderung: Apotheken dürfen in puncto E-Rezept nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden. „Wir Apothekerinnen und Apotheker sind ganz sicher ein Garant für Datensicherheit und kein Risiko für Datensicherheit“, stellte Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Abda-Talk „Lass uns reden!“ klar.
E-Rezept: Einlösung per eGK möglich machen
Die Kolleg:innen vor Ort würden alles geben, um die Patientendaten und die Intimsphäre der Patient:innen zu schützen. „Da muss man auch beim Datenschutz ein bisschen sensibel sein, wie man da formuliert“, so Overwiening weiter. Um zu verhindern, dass alle Apothekenteams pauschal unter „Generalverdacht“ stehen, fordert sie daher sowohl von der Bundesregierung als auch vom Bundesdatenschutz eine sensiblere Terminologie. „Wir Apothekerinnen und Apotheker gehen mit allen Daten, die wir in den Apotheken verarbeiten, äußerst sorgfältig um. Wir sind vertrauenswürdige Heilberufler.“
Um das E-Rezept endlich „zum Fliegen zu bringen“, fordert die Abda-Präsidentin eine Lösung für die Einlösung per eGK. „Wir wollen doch, dass das elektronische Rezept von den Patientinnen und Patienten akzeptiert wird. Wir müssen dem Datenschutz gerecht werden, aber auch der Patientenversorgung.“
In einer Stellungnahme zum geplanten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat sich die Abda außerdem dafür ausgesprochen, eine Einlösung von E-Rezepten außerhalb der TI – beispielsweise über SMS oder E-Mail – auszuschließen.
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