PTA soll Personalrabatt missbraucht haben – Kündigung oder Entschädigung?
Ein Personalrabatt gehört in vielen Apotheken dazu. So zahlen laut dem PTA-Gehaltsreport 2021 drei von vier PTA selbst nur den Einkaufspreis plus Mehrwertsteuer. Doch eine PTA aus Thüringen soll den Personalrabatt missbraucht haben.
Zu den häufigsten Vergünstigungen für Apothekenmitarbeiter:innen zählt der Personalrabatt. Wie hoch dieser ausfällt und welche Regelungen für die Inanspruchnahme gelten, entscheidet die Apothekenleitung. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Konsequenzen rechnen. So geschehen bei einer PTA aus Thüringen. Sie wurde gekündigt, weil sie den Personalrabatt missbraucht haben soll.
Der Reihe nach. In der Apotheke der Kollegin gab es für alle Mitarbeiter:innen Vergünstigungen beim Einkauf, allerdings nur bei rezeptfreien Medikamenten. Um diese nutzen zu können, waren im genutzten Kassensystem vier verschiedene Angaben – Normalverkauf, Rezeptverkauf, Privatrezept und grünes Rezept – zu finden, aus denen dann der zutreffende Verkaufsfall gewählt werden konnte. Sowohl für den Normalverkauf als auch für das grüne Rezept waren die entsprechenden Rabatte hinterlegt, während für Privatrezepte und Kassenrezepte die regulären Preise galten. Denn rezeptpflichtige Arzneimittel unterhalb des Festpreises abzugeben, sei gesetzlich verboten, so die Apothekeninhaberin.
Personalrabatt missbraucht? PTA verlangt 30.000 Euro Entschädigung
Im September 2020 erhielt die PTA von ihrer Arbeitgeberin eine Abmahnung. Der Grund: Sie soll den Personalrabatt missbraucht haben, indem sie Privatrezepte bewusst als grüne Rezepte deklariert haben soll, um so den vergünstigten Preis zu zahlen. Die Angestellte wehrte sich dagegen und verlangte die Streichung der Abmahnung sowie einer früheren Abmahnung wegen eines anderen Vorfalls. Daraufhin reagierte die Apothekenleitung mit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise außerordentlichen fristgerechten sowie einer ordentlichen Kündigung.
Es kam zum Streit vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen. Denn die Angestellte verlangt die Zahlung des ihr zustehenden Anteils der tariflichen Sonderzahlung sowie Urlaubsabgeltung für ausstehende Urlaubstage, dem die Arbeitgeberin bisher jedoch nicht nachkam. Außerdem fordert die PTA eine Entschädigung von mehr als 30.000 Euro von der Apotheke. Der Grund: Sie ist seit 22 Jahren in der Apotheke beschäftigt und habe den ihr vorgeworfenen Missbrauch nicht begangen. Stattdessen seien ihr die abgegebenen Medikamente ordnungsgemäß auf einem grünen Rezept vorgelegt worden, denn auch grüne Rezepte könnten verschreibungspflichtige Arzneimittel beinhalten.
Gericht hebt Kündigung auf
Hinzu kommt, dass auch ein/e andere/r Kolleg:in für die entsprechenden Buchungen verantwortlich sein könnte. Denn individuelle Mitarbeiterkonten für die Nutzung des Kassensystems gab es nicht, sodass mehrere Kolleg:innen sich auf einem Konto einloggen konnten.
Die Richter:innen gaben der PTA Recht und erklärten die arbeitgeberseitigen Kündigungen für unwirksam. Denn weder sei es nach der Abmahnung zu weiteren Vorfällen gekommen noch sei eindeutig zu belegen, dass die Mitarbeiterin wirklich den Personalrabatt missbraucht hat. Somit steht der PTA sowohl ihr Anteil der Sonderzahlung als auch Urlaubsabgeltung zu. Über die geforderte Entschädigung muss noch entschieden werden.
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