Wer in Vollzeit arbeitet, verbringt die meiste Zeit auf der Arbeit. Und weil Apotheken auch am Samstag geöffnet haben, muss die Shoppingtour mitunter ausfallen. Bleibt also nur die Online-Bestellung. Allerdings stellt sich die Frage: Dürfen PTA die private Post an die Apotheke liefern lassen und die Apotheke als Lieferadresse angeben?
Der/die Postbot:in kommt beinahe täglich in die Apotheke und hat Briefe und Pakete im Gepäck – mitunter sind auch private Sendungen für die Angestellten dabei. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf die Apotheke als Lieferadresse für die private Post angegeben werden?
Apotheke als Lieferadresse für private Post
Wer sich die private Post in die Apotheke liefern lässt, sollte gleich mehrere Dinge auf dem Schirm haben. Zum einen das Platzproblem, schließlich muss die Lieferung irgendwo gelagert werden – vor allem dann, wenn du gleich mehrere Sendungen erhältst. Zum anderen kann die Annahme der Sendung Arbeitszeit kosten, und zwar erst recht, wenn deine Neugier und Vorfreude auf die Lieferung so groß sind, dass du das Paket direkt öffnest und deiner Arbeit in Rezeptur oder Offizin nicht nachkommen kannst. Zugegeben, in der Regel handelt es dabei nur um wenige Minuten, aber trotzdem können diese einigen Kolleg:innen ein Dorn im Auge sein und für Ärger sorgen. Denn mitunter kann auch Neid aufkommen.
Die Apotheke als Lieferadresse für private Post und Pakete anzugeben, ist gang und gäbe. Anspruch darauf haben Angestellte allerdings nicht, denn Chef:innen können von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und verbieten, die private Post an die Apotheke liefern zu lassen. Dies kann vor allem dann vorkommen, wenn der Betriebsablauf durch eine Vielzahl an Lieferungen gestört ist.
Private Pakete verboten
Hat der/die Chef:in dem Team untersagt, die Apotheke als Lieferadresse für private Post zu nutzen und kommen Angestellte dem Verbot nicht nach, kann eine Abmahnung die Konsequenz sein. Wer dann das Verhalten noch immer nicht ändert, riskiert unter Umständen sogar die Kündigung.
Was sind die Alternativen? Wer tagsüber in der Apotheke die Kund:innen berät und eine Bestellung erwartet, kann sich das Paket auch an eine Packstation oder einen Paketshop liefern lassen. Aber auch der/die nette Nachbar:in im Homeoffice oder im Ruhestand kann eine Alternative sein.
Der Beitrag dient der unverbindlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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