Im Corona-Plan für Herbst und Winter ist von Winterreifen und Schneeketten die Rede. In der heutigen Bundespressekonferenz spricht Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach von Stufe 1 und 2 und klärt auf, was es mit der Drei-Monats-Frist und dem grünen Zertifikat auf sich hat.
Der Herbst rückt immer näher und von Oktober bis Ostern sollen neue Corona-Regeln gelten. Während bundesweit eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr greifen soll, soll es eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten während ihrer Tätigkeit geben.
Corona-Plan: Winterreifen und Schneeketten
Ab dem 1. Oktober sollen die Bundesländer in Stufe 1 die Möglichkeit haben, die „Winterreifen aufzuziehen“ und inzidenzunabhängig eine Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen. Machen die Länder mit? „Ich glaube, dass die Länder das alle machen werden“, so Lauterbach. Zudem soll es Ausnahmen von der Maskenpflicht geben, beispielsweise bei Vorlage von Impf- oder Genesenennachweis oder einer frischen Testung. Für vollständig geimpfte Personen soll die Ausnahme gelten, wenn die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
Alle drei Monate impfen wäre „medizinisch völlig unsinnig“
Das bedeute nicht, dass alle drei Monate geimpft wird. „Das wäre medizinisch völlig unsinnig“, so Lauterbach. Was hat es mit der Drei-Monats-Frist auf sich? Der Minister liefert die Antwort. Geimpfte sind für drei Monate vor Ansteckung geschützt – vor schweren Verläufen jedoch länger. Darum soll es eine Ausnahme von der Maskenpflicht für drei Monate nach der Impfung geben, weil für diesen Zeitraum ein Schutz vor Ansteckung besteht. Dies soll in der Corona-Warn-App anhand der Farbe der Zertifikate sichtbar sein – jetzt sind diese blau – der „Drei-Monats-Pass“ hat eine grüne Farbe in der CWA. Nach drei Monaten springt die Farbe wieder auf Blau um. Außerdem stellt Lauterbach klar: „Der Impfausweis ist von den drei Monaten gar nicht berührt.“ Zudem bestehe die Hoffnung, dass die neuen Impfungen länger als drei Monate vor Ansteckungen schützen.
Die zweite Stufe – Schneeketten – zum Schutz der kritischen Infrastruktur und zur Verhinderung von schweren Fällen und Toten ermöglicht den Ländern zusätzliche Regeln und Hygienekonzepte. Außerdem können die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen wegfallen, hinzu kommen Obergrenzen für Personen in Innenräumen. Grenzwerte werde es jedoch keine geben, stellt Lauterbach klar. Der Grund: Es sei rechtsfester mit einer Beschreibung der Gefahr zu koordinieren. „Viel bessere Grundlage als der gescheiterte Versuch mit Grenzwerten zu arbeiten.“ Jedoch werde zu dem Thema mit den Ländern beraten.
Wer braucht eine vierte Impfung?
Lauterbach hat bislang allen Jüngeren empfohlen, die Entscheidung über die vierte Impfung mit dem/der Hausärzt:in zu besprechen. „Das ist keine Impfempfehlung für alle Jüngeren“, stellt Lauterbach klar. Es sei entscheidend, ob ein erhöhtes Risiko bestehe und eine vierte Impfung angezeigt sein könne. Bislang empfiehlt die Ständige Impfkommission eine vierte Impfung für Personen älter als 70 Jahre.
Warten oder Impfen?
Lauterbachs persönliche Einschätzung – Risikopatient:innen sollten nicht auf angepasste Impfstoffe warten. Jüngere sollte sich überlegen – zusätzlicher Schutz vorausgesetzt –, auf angepasste Vakzine zu warten.
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