Mehr als jede/r vierte PTA erhält von dem/der Arbeitgeber:in einen Fahrtkostenzuschuss, wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 gezeigt hat. Der/die Chef:in beteiligt sich also an den Kosten, die für den Arbeitsweg anfallen, egal ob mit dem Auto, Bus oder Bahn. Doch was ist dabei in Sachen Steuern und Co. zu beachten?
Sonderleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld lassen das Herz von Apothekenangestellten höherschlagen. Eine weitere Möglichkeit, finanzielle Anreize für Mitarbeitende zu schaffen und ihnen zugleich Wertschätzung zu zeigen, ist der sogenannte Fahrtkostenzuschuss. Wir verraten dir, was du dazu wissen solltest.
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des/der Arbeitgeber:in und muss in der Regel je nach Mitarbeiter:in individuell ausgehandelt werden. Das gilt auch für die Höhe der Zuschüsse, also ob damit beispielsweise deine gesamte Monatskarte für Bus und Bahn abgedeckt wird oder nur ein Teil der Kosten. Ausschlaggebend ist die Entfernung, die du von zu Hause bis zur Arbeit zurücklegen musst sowie die Anzahl deiner Arbeitstage.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerpflichtig?
Generell gilt: Beim Fahrtkostenzuschuss handelt es sich um eine Ergänzung zum regulären Gehalt. Die Zuschüsse sind daher lohnsteuerpflichtig und können bis zu einem Betrag von maximal 4.500 Euro pro Jahr (= 375 Euro im Monat) pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. In diesem Fall fallen keine Sozialabgaben an und die Steuerlast fällt deutlich geringer als beispielsweise bei einer Gehaltserhöhung aus. Geht die Summe jedoch darüber hinaus, muss die Differenz individuell nach Steuerklasse und Einkommen des/der Mitarbeiter:in versteuert werden und ist auch sozialversicherungspflichtig.
Sonderfall Jobticket: „Jobtickets sind Monats- oder Jahresfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die Arbeitgeber – häufig vergünstigt – bei einem Verkehrsunternehmen erwerben können, um sie ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen“, informiert die TK. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil. Bis zu 50 Euro pro Monat gelten jedoch als steuerfreie Sachbezüge, zu denen auch das Jobticket gezählt werden kann.
Fahrtkostenzuschuss ist nicht gleich Pendlerpauschale: Während der Fahrtkostenzuschuss monatlich zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, kannst du die Pendlerpauschale erst rückwirkend im Rahmen deiner Steuererklärung nutzen und damit steuerliche Entlastungen für deinen zurückgelegten Arbeitsweg geltend machen.
Achtung: Erhältst du einen Fahrtkostenzuschuss, kannst du je nach Höhe weniger oder keine Werbungskosten mehr für den Arbeitsweg geltend machen, da dich der/die Arbeitgeber:in ja bereits finanziell dabei entlastet hat.
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