Wer in die Apothekenkasse greift, Trinkgeld unterschlägt oder auf der Arbeit Desinfektionsmittel mitgehen lässt, riskiert die Kündigung. So weit, so klar. Aber was gilt bei einer Straftat in der Freizeit? Nicht immer folgt die Kündigung.
Generell geht dein Privatleben den/die Chef:in nichts an. Das bedeutet jedoch nicht, dass du tun und lassen kannst, was du willst. Spätestens wenn es in der Freizeit zu einer Straftat kommt, wird die Apothekenleitung wohl früher oder später Wind davon bekommen. Einfach kündigen kann der/die Vorgesetzte deswegen jedoch nicht – zumindest solange der Vorfall keinen Einfluss auf die Arbeit hat und beispielsweise „nur“ eine Geldstrafe nach sich zieht. Denn eine Kündigung soll nicht als Strafe dienen, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar.
Besteht jedoch Bezug zu den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zur Tätigkeit und sind dadurch berechtigte Interessen des/der Arbeitgeber:in oder anderer Arbeitnehmer:innen verletzt, kann eine in der Freizeit begangene Straftat ein Kündigungsgrund sein. „Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Straftat zwar außerdienstlich, aber unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen begangen hat“, heißt es vom DGB weiter.
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Straftat in der Freizeit
Wollen Arbeitgebende das Beschäftigungsverhältnis beenden, müssen sie demnach belegen, dass sich die Straftat in der Freizeit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, sodass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist, beispielsweise weil Kund:innen das Vertrauen in die Apotheke verlieren könnten oder das Teamgefüge gestört wird.
In diesem Fall ist beispielsweise eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Diese ist laut DGB dann gerechtfertigt, wenn Beschäftigte rechtswidrig gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen. Entscheidend ist dabei jedoch auch die Prognose. „Es kommt also maßgeblich darauf an, ob der Beschäftigte sich in einer Weise verhalten hat, die darauf schließen lässt, dass er in Zukunft das Arbeitsverhältnis mit Verhaltensweisen beeinträchtigen wird, die der Arbeitgeber nicht zu akzeptieren braucht.“
Achtung: Eine fristlose Kündigung wegen einer Straftat in der Freizeit ist möglich, wenn ein wichtiger Grund, beispielsweise ein besonders schwerer Vertrauensbruch, vorliegt, wie ein Fall rund um gefälschte Gehaltsnachweise für bessere Chancen bei der Wohnungssuche zeigt.
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