Hast du als PTA einen Schlüssel von der Apotheke, solltest auf diesen gut aufpassen. Geht dir der Apothekenschlüssel verloren, kann es teuer werden.
In Deutschland geht etwa alle 35 Minuten ein Schlüssel verloren, informiert die Allianz. Summa summarum sind das 800.000 verbummelte Schlüssel pro Jahr, die für einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro sorgen. Auf Kulanz brauchst du in der Regel nicht hoffen, wenn du den Apothekenschlüssel verloren hast.
Tipp: Vertraut dir dein/e Chef:in den Apothekenschlüssel an, solltest du die Haftungsfragen vorab klären, und zwar am besten schriftlich. Verlangen Arbeitgebende eine Erweiterung deiner privaten Haftpflichtversicherung, liegen die Kosten bei ihnen. Hast du eine Privathaftpflicht abgeschlossen, solltest du dir schriftlich bestätigen lassen, dass der Verlust des Apothekenschlüssels abgedeckt ist.
Gehen mechanische Schlüssel verloren, kann es teuer werden. Elektronische Transponder können in der Regel auch aus der Ferne deaktiviert werden. In welchem Umfang du für den verlorenen Apothekenschlüssel haften musst, kann sich mitunter nach dem Grad des Verschuldens richten.
Unterschieden wird in leichtes Verschulden, mittlere Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Ist der Verlust des Schlüssels auf eine grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du den Apothekenschlüssel an deinem privaten Schlüsselbund hast, diesen verleihst und er verloren geht.
Geht der Apothekenschlüssel auf dem Postweg verloren, weil du ihn an deine/n Chef:in geschickt hast, ist von mittlerer Fahrlässigkeit die Rede. Grundlage ist ein Urteil am LAG Rheinland-Pfalz. Eine Hotelangestellte hatte den Generalzimmerschlüssel und ihren Spindschlüssel per Einschreiben mit Rückschein an ihre Chefin geschickt. Doch der Briefumschlag kam ohne die Schlüssel im Hotel an. Das Kuvert war an der linken Seite eingerissen. Die Schließanlage musste ausgetauscht werden und die Angestellte ein Drittel der Schadenssumme tragen. Die Hotelangestellte handelte aus Sicht des Gerichts fahrlässig – zwar erfolgte die Rücksendung der Schlüssel im betrieblichen Interesse, aber die Schlüssel wurden nur in einem einfachen Briefkuvert verschickt. Stattdessen hätte ein wattierter Umschlag verwendet werden oder die Schlüssel persönlich übergeben werden sollen. Der Angestellten wird mittlere Fahrlässigkeit zur Last gelegt.
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