Trotz Urlaub: Sieben von zehn Angestellten erreichbar
Ich bin dann mal weg! Zumindest physisch, denn verabschieden sich Angestellte in den wohlverdienten Urlaub, sind sie dennoch erreichbar. Sieben von zehn Erwerbstätigen (71 Prozent) sind in diesem Sommer während ihres Urlaubs beruflich ansprechbar – die meistgenutzten Kanäle sind Anrufe, SMS und Messenger, wie eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt.
Nur ein Viertel der Angestellten wollen im Urlaub vom Job nichts hören oder lesen. Berufliche Anfragen sind tabu. Die Mehrheit (71 Prozent) ist jedoch für Chef:innen und Kolleg:innen auch im Urlaub erreichbar. Mehr noch: Ein gutes Viertel liest und beantwortet E-Mails (27 Prozent) und würde sogar an Videokonferenzen, beispielsweise via Zoom, Skype oder FaceTime, teilnehmen (27 Prozent). Ein Sechstel (16 Prozent) ist über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack ansprechbar.
Darum sind Angestellte im Urlaub erreichbar
Gründe für die Erreichbarkeit im Urlaub gibt es viele. Wie die Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt, sind Angestellte im Sommerurlaub beruflich erreichbar, weil sie davon ausgehen, dass dies von den Kolleg:innen (63 Prozent) oder von Chef:innen (50 Prozent) erwartet wird. Nur ein kleiner Anteil von 15 Prozent möchte von sich aus erreichbar sein.
Erreichbar und trotzdem entspannt?
Klingt kurios, aber die große Mehrheit (86 Prozent) derer, die im Sommerurlaub erreichbar sind, ist überzeugt, gut abschalten zu können.
Müssen Angestellte im Urlaub erreichbar sein?
Nein. Urlaub dient der Erholung, und zwar selbstbestimmt. Ziel ist es, den Akku wieder aufzuladen und Energie für die Arbeit zu sammeln. Und das kannst du am besten, wenn du frei hat und nicht jederzeit mit einem Anruf, einer E-Mail oder einer Kurznachricht aus der Apotheke rechnen muss. Arbeit im Urlaub würde dem Zweck der freien Tage ohnehin widersprechen.
Urlaub = keine Erreichbarkeit: Niemand muss im Urlaub erreichbar sein. Im Übrigen bist du auch nicht dazu verpflichtet, deine private Handynummer oder E-Mail-Adresse an den/die Chef:in zu geben. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht bereits im Jahr 2018 entschieden.
Wie immer gibt es eine Ausnahme, nämlich dann, wenn es sich um einen Notfall handelt. Dieser liegt nicht vor, wenn ein/e Mitarbeiter:in ausfällt. Wer im Urlaub arbeitet, muss die gearbeitete Zeit vergütet bekommen. Wirst du aus dem Urlaubsort in die Apotheke gerufen, muss der/die Arbeitgeber:in die Kosten für Rückreise und den Urlaubsausfall übernehmen.
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