Zugegeben, in der Apotheke ist in Sachen Arbeitszeit nur wenig Flexibilität möglich. Stichwort Dienstplan. Trotzdem hegen so manche Apothekenangestellte die Hoffnung, sich ab und zu zumindest etwas früher aus der Apotheke verabschieden zu können. Nämlich wenn sie anstatt einer Pause einfach früher Feierabend machen – vorausgesetzt, der/die Chef:in stimmt zu. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht. Ab neun Stunden kommen weitere 15 Minuten hinzu, regelt das Arbeitszeitgesetz. In einigen Betrieben gelten jedoch auch längere Pausenzeiten, beispielsweise eine Stunde Mittagspause. Während manche Beschäftigte die Zeit gerne zum Abschalten nutzen, sitzen andere buchstäblich „auf heißen Kohlen“ und würden lieber weiterarbeiten, um ihre Stunden schneller voll zu bekommen. Aber ist es erlaubt, statt einer Pause früher Feierabend zu machen?
„Nein, die Pause muss in der Arbeitszeit genommen werden. Die Pause dient dazu, sich von der Arbeit zu erholen um dann gestärkt und konzentriert weiterarbeiten zu können. Arbeitszeiten von sechs und mehr Stunden sollen vermieden werden. Die Pausenregelung gehört zum Arbeitsschutz, deshalb kann die Pause weder an den Rand der Arbeitszeit gelegt werden, noch kann der/die Arbeitnehmer:in auf sie verzichten“, stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund eindeutig klar, und zwar auch dann, „wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind.“
Früher Feierabend: Pause auslassen, ist tabu
Im Klartext heißt das: Selbst wenn die Apothekenleitung kein Problem darin sieht, dass du anstelle einer Pause früher Feierabend machst, ist dies tabu. Denn an die Vorgaben des Arbeiterzeitgesetztes müssen sich nicht nur Arbeitgebende, sondern auch Arbeitnehmende halten. Und darin ist klar geregelt: „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Bei Verstößen droht ein Bußgeld für den/die Chef:in.
Und was gilt, wenn Arbeitgebende eine längere Pause als gesetzlich vorgeschrieben festlegen? Darf die Pause dann verkürzt und früher in den Feierabend gestartet werden? Es kommt darauf an. Generell sollten sich Angestellte an die Vorgaben des/der Chef:in halten und bei möglichen Abweichungen zunächst um Erlaubnis fragen. Handelt es sich um einen Ausnahmefall, beispielsweise um den Nachwuchs rechtzeitig abholen oder einen wichtigen Arzttermin wahrnehmen zu können, gibt es oftmals grünes Licht von dem/der Vorgesetzten. Wichtig ist jedoch auch in diesem Fall, dass trotzdem das gesetzliche Minimum für die Ruhepausen eingehalten wird.
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