Paxlovid: Bevorratung unbegrenzt möglich
Lagevrio (Molnupiravir, MSD) und Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) gehören zu den antiviralen, oral einzunehmenden Arzneimitteln gegen Covid-19 und werden vom Bund beschafft. Außerdem ist die Lagerhaltung für Apotheken nur eingeschränkt möglich. Für Paxlovid gibt es in puncto Bevorratung Neuigkeiten.
Zwar dürfen antivirale, oral einzunehmende Präparate gegen Covid-19 noch immer nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung bestellt werden, allerdings gibt es eine Ausnahme. Apotheken können sich mit maximal zwei Therapieeinheiten bevorraten – Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten vorrätig halten. Doch die „Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19“ vom 21. Juni 2022 wurde in diesem Punkt angepasst. Die Bevorratung mit Paxlovid ist für die Apotheken unbegrenzt möglich.
Anders sieht es bei Lagevrio aus. Hier bleibt alles wie gehabt – Apotheken dürfen maximal zwei Therapieeinheiten vorrätig halten. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ist eine Bevorratung mit Lagevrio von maximal fünf Therapieeinheiten gestattet.
Die Allgemeinverfügung tritt durch Aufhebung oder spätestens am 25. November 2022 außer Kraft.
Geht beim Großhandel die Bestellung der Apotheke ein, hat der Großhändler das Arzneimittel unverzüglich an die bestellende Apotheke zu liefern. Die Apotheke hat wiederum das Arzneimittel unverzüglich nach Lieferung durch den Großhandel an die/den Patient:in abzugeben – auf Wunsch ist die Abgabe im Rahmen des Botendienstes möglich.
Der Großhandel erhält je abgegebener Packung 20,00 Euro (netto), die Apotheke 30,00 Euro (netto). Wird Paxlovid im Rahmen des Botendienstes geliefert, kann eine Botendienstpauschale von 6,72 Euro (netto) abgerechnet werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung von 59,50 Euro (brutto) beziehungsweise 67,50 Euro (brutto), wenn Paxlovid oder Lagevrio per Apothekenbotendienst ausgeliefert wurde.
Apotheken müssen für die Abrechnung von Paxlovid die Bund-PZN 17977087 angeben – für Lagevrio kommt die 17936094 zum Einsatz. Die Botendienstpauschale für die Lieferung der Corona-Arzneimittel wird per Sonder-PZN 17716530 abgerechnet. Patient:innen leisten keine Zuzahlung, in das Feld wird 0,00 Euro eingetragen.
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