Die KVen können die Bürgertests zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen, heißt es in einem Brandbrief an den Gesundheitsminister. Sind die Bürgertests in Gefahr? Wir haben beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt.
Die neue Testverordnung (TestV) ist in Kraft und sorgt nicht nur in den Apotheken und Testzentren für einen bürokratischen Mehraufwand, sondern auch für Wirbel und Diskussionen – auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
„Nach sehr sorgfältiger Prüfung der neuen TestV müssen wir Ihnen vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik mitteilen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können,“ schreiben die KVen in einem Brandbrief an den Gesundheitsminister.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Bürgertests?
1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten,
3. Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben,
4. Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Absonderung befinden, und der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
5. Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben,
6. Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4,
7. Personen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden und in deren Haushalt Beschäftigte,
8. Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Anspruch, aber nur mit Eigenbeteiligung von 3 Euro
a. Personen, die am selben Tag
– eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder
– Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, haben werden,
b. Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben
„Im Übrigen besteht kein Anspruch mehr auf Bürgertests.“
Was sagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG)? Gibt es einen Plan B? Können die KVen zur Abrechnung und Prüfung verpflichtet werden beziehungsweise den gesetzlichen Auftrag ablehnen?
„Wir gehen davon aus, dass die KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts die ihnen zugewiesenen Verwaltungsaufgaben zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. Der Minister hat bereits mit dem Vorsitzenden der KBV gesprochen. Ein weiteres Gespräch ist geplant“, teilt ein Sprecher mit. Den genauen Termin und die Teilnehmer:innen können noch nicht genannt werden.
Bürgertests müssen nicht gestoppt werden
„Die Gespräche mit den KVen führen nicht dazu, dass die Tests stoppen müssen. Die Abrechnung erfolgt immer zeitversetzt. Die Tests stehen weiterhin allen Anspruchsberechtigten zur Verfügung. Zum Schutz vulnerabler Gruppen sind sie kostenlos.“
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